Montag, 25. Oktober 2004
Antrag zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis
tuel-pds, 15:17h
TüL/PDS Tübinger Linke / Partei des Demokratischen Sozialismus - PDS
Im Tübinger Kreistag: Gerhard Bialas. Anton Brenner
c/o Anton Brenner. Im Buckenloh 11, 72070 Tübingen. Tel. 40450. Fax: 49992
E-Mail: brenner-tuebingen@t-online.de Internet: http://www.tuel-pds.de
Kreistagssitzung am 27.10.2004
Zur Umsetzung von Hartz IV ( Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ) ab 1. Januar 2005.
Antrag 1
Die Verwaltung des Kreises Tübingen wird aufgefordert die bisherigen Wohnkostenbegrenzungen des Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) nicht zum 1.1.2005 einfach auf die Gesamtgruppe der LeistungsbezieherInnen nach SGB II und SGB XII zu übertragen. Stattdessen ist "Angemessenheit" der Wohnkosten so zu definieren, dass Kostensenkungsaufforderungen und Kürzungen bei laufenden Wohnverhältnissen ab 1.1.2005 auszuschließen sind. Hartz IV bedingte Zwangsumzüge sind abzulehnen. "Wer arbeitslos ist oder wird, darf nicht auch noch aus der Wohnung gedrängt werden."
Antrag 2
Die Verwaltung des Kreises Tübingen verzichtet auf die Schaffung sogenannter Ein-Euro-Jobs. Ferner sollen auch bei sogenannten freien Trägern solche "Beschäftigungsverhältnisse" nicht subventioniert werden.
Wer Ein-Euro-Jobs schafft, soll nicht mehr öffentlich gefördert werden.
Gerhard Bialas
Anton Brenner
Im Tübinger Kreistag: Gerhard Bialas. Anton Brenner
c/o Anton Brenner. Im Buckenloh 11, 72070 Tübingen. Tel. 40450. Fax: 49992
E-Mail: brenner-tuebingen@t-online.de Internet: http://www.tuel-pds.de
Kreistagssitzung am 27.10.2004
Zur Umsetzung von Hartz IV ( Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ) ab 1. Januar 2005.
Antrag 1
Die Verwaltung des Kreises Tübingen wird aufgefordert die bisherigen Wohnkostenbegrenzungen des Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) nicht zum 1.1.2005 einfach auf die Gesamtgruppe der LeistungsbezieherInnen nach SGB II und SGB XII zu übertragen. Stattdessen ist "Angemessenheit" der Wohnkosten so zu definieren, dass Kostensenkungsaufforderungen und Kürzungen bei laufenden Wohnverhältnissen ab 1.1.2005 auszuschließen sind. Hartz IV bedingte Zwangsumzüge sind abzulehnen. "Wer arbeitslos ist oder wird, darf nicht auch noch aus der Wohnung gedrängt werden."
Antrag 2
Die Verwaltung des Kreises Tübingen verzichtet auf die Schaffung sogenannter Ein-Euro-Jobs. Ferner sollen auch bei sogenannten freien Trägern solche "Beschäftigungsverhältnisse" nicht subventioniert werden.
Wer Ein-Euro-Jobs schafft, soll nicht mehr öffentlich gefördert werden.
Gerhard Bialas
Anton Brenner