Dienstag, 4. Mai 2004
Russ-Scherer zum Depot-Projekt: "IKEA stand nicht zur Debatte"
Auf dem Gelände des Militär-Depots (8400 qm) und der Firma Möck (7648 qm) soll eine Projekt mit Wohnungen und Geschäften entstehen. Vor 13 Jahren hatte die Stadt Tübingen das Depot-Gelände für 2,6 Millionen Euro gekauft. Um den Kinobetreiber in der Innenstadt zu schützen, wurde vor 6 Jahren eine Projekt mit einem Multiplexkino verhindert. Seither liegt der Schandfleck brach, vor drei Jahren ließ die Stadt für über 200 000 Euro ein Gebäude abbrechen, damit dort keine Obdachlosen mehr übernachten konnten. Jetzt steht wieder ein Investor auf der Matte. Zwei alte Gebäude sollen mit Studentenzimmern gefüllt werden, darum herum entstehen Wohnungen und Handelsflächen. Intersport, DM-Markt wollen aus der Innenstadt hinausziehen, Lidl hat Interesse, ebenso eine Konkurrent von Saturn. Erbittert bekämpft wurde vor Jahren das Projekt, weil innenstadtrelevante Handelsflächen entstehen sollten. Erwünscht waren jedoch ausdrücklich die Ansiedlung eines Möbelmarktes und von Billig-Textilgeschäften. Die Schwächen des jetzigen Planes: Die Stadt muss weit unter Preis verkaufen. Ob sie mehr als 1,5 Millionen bekommt, ist mehr als fraglich. An Kosten entstanden ihr aber neben dem Kaufpreis von 2,6 Millionen etwa eine Million Zinskosten (Bankdirektor Friesch rechnete zum Stand 2001 die Summe von 800 000 Euro aus) und 200000 Euro Abrisskosten. Ein weiterer Schwachpunkt: Auf Anfrage von Stadtrat Anton Brenner, ob die Stadt sich um das Möbelhaus Ikea bemüht habe, sagte die Oberbürgermeisterin: "Ikea stand nicht zur Debatte". Die Firma war der Bürgermeisterriege wohl zu billig, sie dachten eher an das gehobene Möbelsegment von "Interior" und "Habitat". Die jedoch kennen die Tübinger Pappenheimer besser und winkten ab. Das größte Problem: Mit dem DM-Markt und Intersport würden weitere zwei Geschäfte aus der Innenstadt in die Peripherie ziehen.
Auf die Frage, was geschehe, wenn Alternativpläne auftauchten, ob die dann auch noch berücksichtigt werden könnten, durfte Planungschef Fritz auf Intervention der OB erst gar nicht antworten. Deshalb beantragte die TÜL/PDS Vertagung: "Vor einem Beschluss über das städtebauliche Konzept wird geprüft, ob z.B. die Firma Ikea Interesse an einem Standort Tübingen hat. Es wird außerdem angestrebt, dass zumindest über zwei alternative Konzepte abgestimmt werden kann."
Nur zwei andere Stadträte simmten mit der TÜL/PDS: Herr Bosch (FL, demnächst UFW) und Herr Stenz (WUT, er kandidiert nicht mehr).
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Große Mehrheit des Gemeinderats (AL, CDU, FL, FDP, TÜL/PDS und Stadtrat Stenz WUT) rügt Russ-Scherer
3. Mai 2004. Weil die Oberbürgermeisterin lieber das Geld nahm, statt gestohlene Bilder zurückzukaufen, wurde sie jetzt von einer satten Gemeinderatsmehrheit gerügt. Ein gemeinsamer Antrag von AL, FDP, FL und TÜL/PDS ging voraus, dem sich ursprünglich auch die CDU angeschlossen hatte. CDU-Bürgermeister Höschele schwatzte der Fraktion im Auftrag der Oberbürgermeisterin die Unterschrift wieder ab. Gleichwohl stimmte die große Mehrheit auch der CDU-Fraktion für einen Rüffel.
Für die TÜL/PDS-Fraktion sagte Anton Brenner:
"Die Regierungspartei SPD sieht das möglicherweise anders. Wir teilen die Meinung von Herrn Hölscher von der AL. Ein Nicht-Rückkauf ist gleichbedeutend mit einem Verkauf. Wenn der Gemeinderat das durchgehen lässt, dann ist ihm nicht mehr zu helfen. Sie fordern damit die Oberbürgermeisterin auf, noch rücksichtsloser mit dem Gemeinderat umzugehen. Offensichtlich brauchen Sie das so. Wer in dieser Sache der Oberbürgermeisterin zustimmt, hat jede Selbstachtung verloren."

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Donnerstag, 5. Februar 2004
Gemeinderatsprotokoll März 1995: Debatte über die TSG Halle
Riethmüller und Schöning waren damals 2,3 Millionen Euro zuviel, 9 Jahre später, bei noch schlechterer Haushaltslage, stimmen sie für eine Belastung des städtischen Haushalts in dreifacher Höhe


2. März 1995 * 22.



HHSt. 2.5500.987000 Förderung des Sports; Bauzuschüsse an Vereine

StR Goller erklärt sich für befangen und zieht sich vom Sitzungstisch zurück.

StRin Hahn stellt folgende Geschäftsordnungsanträge:
1. Es ist festzustellen, wer in diesem Gremium Mitglied der TSG Tübingen ist.
2. Anschließend werden die betreffenden Personen befragt, ob sie bei diesem Punkt befangen sind.
3. Bestreiten die betreffenden Personen befangen zu sein, dann entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung nach * 18 Abs. 4 GemO über das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes.
Ihrer Ansicht nach haben alle TSG-Mitglieder ein unmittelbares Interesse am Zuschuß der Stadt zum Hallenbau. Der in * 18 GemO geforderte unmittelbare Vor- oder Nachteil sei auch bei einfachen TSG-Mitgliedern gegeben; diese seien somit im Gemeinderat befangen.

OBM Dr. Schmid erinnert daran, daß das Thema Befangenheit im Tübinger Gemeinderat immer wieder eine Rolle gespielt habe. Der Gemeinderat habe sich in der Vergangenheit, z.B. im Fall der Befangenheit von Landes-
bediensteten bei Vorhaben des Landes, gegen eine einengende Auslegung der Befangenheitsvorschriften gewehrt.

* 22.2. März 1995

Der Antrag von StRin Hahn würde bedeuten, daß zukünftig bei der Behandlung von Vereinsangelegenheiten jedes einfache Vereinsmitglied im Gemeinderat befangen wäre. Dies entspreche eindeutig nicht der Gemeindeordnung sowie der Kommentierung und Rechtsauffassung hierzu. Der unmittelbare Vor- oder Nachteil werde bei einfachen Vereinsmitgliedern nicht gesehen. Anders sehe es aus beim Vorstand oder Repräsentanten des Vereins; aus diesem Grund habe sich auch StR Goller für befangen erklärt.
Wenn der Gemeinderat der Rechtsauffassung von StRin Hahn folgen und einen entspechenden Beschluß fassen würde, dann wäre dieser Beschluß rechtswidrig und er müßte diesem Beschluß widersprechen. Dies würde dann zwangsläufig zu einer Vertagung führen.
Weil er jedoch genau wisse, daß ein solcher Beschluß rechtswidrig wäre, werde er über den Antrag von StRin Hahn nicht abstimmen lassen; ein solcher Antrag sei nicht zulässig.

StRin Hahn nimmt die Ausführungen von OBM Dr. Schmid zur Kenntnis. Sie werde sich überlegen, was sie in dieser Angelegenheit unternehmen wolle.

OBM Dr. Schmid ergänzt, daß er sich in dieser Frage bei der Aufsichtsbehörde abgesichert habe.

Zu dieser Haushaltsstelle liegen folgende Anträge vor:

SPD-, CDU- und UFW-Fraktion beantragen, den Ausgabeansatz bei dieser Haushaltsstelle um 2,5 Mio. DM zu erhöhen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. DM (fällig 1996) zu veranschlagen. Weiter bestehe noch aus dem Jahr 1993 ein Haushaltsrest in Höhe von 500 000 DM. Die genannten Beträge sollten der TSG als Zuschuß zum Hallenbau gewährt werden.
Der Ausgabeansatz in Höhe von 2,5 Mio. DM soll mit einem Sperrvermerk zur Freigabe durch den Verwaltungsausschuß versehen werden. Vor Aufhebung des Sperrvermerks müsse die TSG folgende Auflagen erfüllen:

1. Vorlage Gesamtinvestitionsplan (Gesamtkostenberechnung)
2. Vorlage Gesamtfinanzierungsplan und Nachweise
3. Nachweis der Finanzierung des Vereinsanteiles durch Bankbestätigung
4. Eintragung einer Grundschuld auf das Erbbaurecht zugunsten der Stadt
Tübingen in Höhe des Gesamtzuschußbetrages

2. März 1995 * 22.

5. Aufteilung der Folgekosten entsprechend der Nutzung der Halle (ange paßt an die Regelung bei der Tanzsporthalle im Loretto-Objekt)

Die AL-Fraktion beantragt, beim Ausgabeansatz der Verwaltung 20 000 DM zu streichen.

StRin Braungardt-Friedrichs zeigt sich froh darüber, daß heute das Projekt TSG-Halle zur endgültigen Entscheidung heranstehe. Allen sei klar, daß dieses Projekt heute beschlossen oder zu Grabe getragen werde. Sie geht kurz auf die öffentliche Diskussion der letzten Wochen ein und kritisiert insbesondere die Rolle des Schwäbischen Tagblatts dabei.
Seit Jahren sei man sich darüber einig, daß Tübingen eine weitere Sporthalle für Schul- und Breitensport brauche. Zwischen Kilchberg und Bühl sei eine einfache Sporthalle für 5,5 Mio. DM geplant gewesen. Beim Schulzentrum in der Weststadt sei beabsichtigt, eine Schulsporthalle für über
10 Mio. DM zu bauen; dieser Betrag sei derzeit überhaupt nicht darstellbar. In dieser Situation hätten Tübinger Vereine die Initiative ergriffen. Sie verweist auf den Hallenumbau durch die Tanzsportvereine in der Südstadt. Durch die Initiative der TSG komme die Stadt zu einer weiteren günstigen Möglichkeit, Schulsportkapazitäten zu schaffen. Hier biete sich ihrer Ansicht nach eine einmalige Gelegenheit. Sie macht weiter darauf aufmerksam, daß es der TSG gelungen sei, Zuschüsse in Höhe von ca. 3,4 Mio. DM für die Halle an Land zu ziehen, die nur an Vereine und nicht an die Stadt ausbezahlt werden.
Die SPD-Fraktion stelle sich der Sache wegen hinter dieses Projekt und nicht der Personen wegen. Es sei in ihrer Fraktion sorgfältig abgewogen und reiflich überlegt worden. Zwei Mitglieder der SPD-Fraktion seien bei der Abwägung zu einem anderen Entschluß gekommen und werden entsprechend abstimmen.
Es werde sehr wohl gesehen, daß die drei Projekte Hauptschule, Realschule und Hallenneubau die städt. Gelder in der Zukunft extrem binden werden und dem Gemeinderat kaum Spielraum für weitere Investitionen lasse. Der Gemeinderat werde sich in Zukunft nur noch auf Pflichtaufgaben konzentrieren können. Ihre Stimme bekomme die Halle bzw. den Zuschuß bestimmt nicht für den Spitzensport, sondern für die Schaffung von Hallenkapazität für den Schul- und Breitensport.
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion zu den Grundstückserlösen sei deutlich gemacht worden, daß der Zuschuß für die Halle den städt. Haushalt nicht durch weitere Zinsen belasten solle.

* 22.2. März 1995

StR Pantel schließt sich für die CDU-Fraktion weitgehend der Argumentation von StRin Braungardt-Friedrichs an. Mit dem Zuschuß der Stadt werde in erster Linie der Schulsport, in zweiter Linie der Breitensport und erst in dritter Linie der Erwachsenen-/Leistungs- und Spitzensport unterstützt.
Er weist ebenfalls darauf hin, daß durch diesen Zuschuß nicht die Darlehensaufnahme des städt. Haushalts ausgeweitet und damit die Zinsbelastung erhöht werden soll. Entsprechende Anträge zu den Grundstückserlösen seien bereits gestellt worden. Noch in diesem Jahr müsse eine Umstrukturierung bei den Verkaufsmodalitäten vorgenommen werden.

StR R. Klink zeigt sich für die UFW-Fraktion froh darüber, daß sich eine Mehrheit für diesen Zuschuß abzeichne. Bedauerlich sei jedoch, wie die öffentliche Diskussion, insbesondere im Tagblatt, hierzu abgelaufen sei; eine solche Polarisierung sei nicht notwendig gewesen.
Er macht deutlich, daß durch den Bau dieser Halle andere Sporthallen in Tübingen entlastet und dort dann Kapazitäten frei werden. Tübingen erhalte endlich eine angemessene Halle, die sowohl den Ansprüchen von Schul-, Breiten- als auch Spitzensportlern genüge. Der Hallenbau durch die TSG sei ein lobenswertes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement in der Stadt.

OBM Dr. Schmid faßt zusammen, daß es beim Antrag von SPD-, CDU- und UFW-Fraktion um einen Zuschuß an die TSG in Höhe von insgesamt 4,6 Mio. DM gehe. Zu diesem beantragten Zuschuß nimmt er Stellung.
Unstreitig sei, daß
1. ein Übungsraumdefizit im Schul- und Vereinssport bestehe und diesem Defizit durch die Halle teilweise abgeholfen werden könnte,
2. Tübingen wahrscheinlich nie mehr zu so einer "billigen" Halle kommen
werde,
3. die TSG-Halle und ihre Finanzierung kein neues Modell für Tübingen
darstelle.
Trotz dieser für die Halle sprechenden Argumente habe er im Haushaltsentwurf der Verwaltung aus folgenden Gründen keine Beträge hierfür vorgesehen:
Der Haushaltsplanentwurf 1995 sei der problematischste, den er je habe vorlegen müssen. Eine ordentliche Schuldentilgung sei nicht möglich. Aus
2. März 1995 * 22.

dem Verwaltungshaushalt stehe kein Pfennig für Investitionen zur Verfügung. Investitionen müßten demnach über Schulden bzw. aus Grundstückserlösen finanziert werden. Mittelfristig wirkende Konsolidierungsbeschlüsse seien zwar gefällt, aber noch nicht umgesetzt worden. Diese Konsolidierungsbemühungen sollten nicht konterkariert werden durch das Aufsatteln eines Millionenprojekts auf den Haushalt.
Es gebe noch genügend andere städt. Defizite, so z.B. die vernachlässtigte Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen, den Umbau des Bürgerheims und Investitionen im Kindergartenbereich. Daneben sei noch in diesem Jahr mit einer Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen. Weitere finanzielle Belastungen der Kommunen kommen hinzu.
Bei der Abwägung aller Argumente könne er, so schwer es ihm falle, dem Zuschuß zur TSG-Halle kaum zustimmen.
Unglücklicherweise sei der Hallenbeschluß hier und heute mit dem Haus-
haltsbeschluß verquickt. Seine Versuche im Vorfeld, diese Zuspitzung zu entschärfen, seien erfolglos geblieben. Aus vielerlei Gründen, etwa der Kläranlage, der Realschule oder auch der Zuschüsse im sozialen und kulturellen Bereich wegen, könne die Stadt die über 4 Monate andauernden Haushaltsplanberatungen nicht beliebig fortsetzen. Eine weitere Verzögerung des Haushaltsbeschlusses sei nicht vertretbar. Die Stadt brauche endlich einen Haushalt.
Er werde sich bei der Abstimmung zu diesem Punkt der Stimme enthalten.

StR Rautenberg führt für die FL-Fraktion aus, daß Oberbürgermeister
Dr. Schmid mit seinen soeben ausführlich dargelegten Argumenten im Grunde genommen das wiederhole, was die Fraktionen, die gegen die Halle seien, ebenfalls vorbringen. Er kritisiert, daß sich OBM Dr. Schmid mit seiner angekündigten Stimmenthaltung, wie schon so oft, aus der Verantwortung ziehe. Mit der Enthaltung wolle er keine Verantwortung dafür übernehmen, was jetzt vermutlich mit einer Stimme Mehrheit über Tübingen hereinbricht. Es stehe dem Oberbürgermeister schlecht an, sich so davonzustehlen.
Er macht weiter deutlich, daß die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung zum Wesen einer Demokratie gehöre. Er verurteilt deshalb die Art und Weise, wie in diesem Fall hinter verschlossenen Türen taktiert und gemauschelt worden sei. Auf der einen Seite soll hier mit allen Mitteln ein Sportpalast bezuschußt werden, während auf der anderen Seite z.B. der
* 22.2. März 1995

Familienpaß beschnitten werde. Weiter liege von der TSG bislang noch nichts Schriftliches vor. So vermisse er bsw. Nachweise über die zugesagten Zuschüsse durch Sportverbände sowie die daran geknüpften Bedingungen, Nachweise über die Eigenbeteiligung der TSG, ein schriftliches Angebot des Generalunternehmers, etc. Zusammengefaßt gebe es lediglich einige vage Absichtserklärungen, aber keine konkreten Zahlen und Grundlagen.
Äußerst fragwürdig sei die Finanzierung des Zuschusses durch erhöhte Grundstückserlöse.
Er ist der Ansicht, daß die Fraktionen, die diesen Zuschuß zur TSG-Halle beantragt haben und unterstützen, verantwortungslos gegenüber der Stadt und deren Finanzen handeln.

StRin Patzwahl stellt fest, daß es mittlerweile drei weitere Hallen gebe, die dem Sport zugute kämen: Hindenburghalle, Grundschulhalle Waldhäuser-Ost und die Halle der Tanzsportvereine im Loretto-Areal. Diese Hallen führen bereits zu einer Entlastung der übrigen Sporthallen. Wenn ausgesagt werde, daß in Tübingen nichts für den Sport getan werde, dann sei dies falsch. Ihrer Ansicht nach ist bsw. der Umbau des Bürgerheims ein weitaus drängenderes Problem als der Neubau einer Halle. Bei der Finanzierung der Halle macht sie darauf aufmerksam, daß die TSG anfangs angegeben habe, mit einem städt. Zuschuß in Höhe von 2,7 Mio. DM auszukommen. Jetzt sei man bereits bei einem Zuschuß in Höhe von
4,6 Mio. DM angelangt. Zu dieser Kostensteigerung werde allerdings nicht der Mund aufgemacht. Zu kurz kämen bei der ganzen Diskussion auch die Folgekosten. Weiter sei noch nicht klar, welche Bedingungen die zuschuß-
gewährenden Sportverbände mit ihren Zuschüssen verbinden.
Sie betont abschließend, daß die AL-Fraktion sicher nicht sportfeindlich sei, aber es gebe in dieser Stadt weitere Aufgaben, die auch erfüllt sein wollten und zurecht eingefordert werden. In so einer Situation könne man nicht so einfach 5 Mio. DM als Zuschuß ausgeben. Für sie passe nicht zusammen, daß auf der einen Seite die Bürgerschaft mit Standardsenkungen konfrontiert und auf der anderen Seite so viel Geld für einen Zuschuß ausgegeben werde.

StR Riethmüller erklärt für die WUT-Fraktion, daß in dieser Angelegenheit nüchtern abgewogen werden müsse. Auf der einen Seite hätte die
2. März 1995 * 22.

Stadt gerne eine solche Halle. Auf der anderen Seite müsse die katastrophale Finanzsituation der Stadt gesehen werden. Seine Fraktion werde es sich bei der Abstimmung nicht so einfach machen wie der Oberbürgermeister. Auf jeden Fall verschlechtere die Halle die Möglichkeit, eine neue Realschule doch noch zu finanzieren. Aus diesem Grund werde die WUT-Fraktion gegen den Hallenneubau bzw. den Zuschuß hierfür stimmen.

StR Schöning bemerkt für die FDP-Fraktion, daß die Beratungen zum Konsolidierungspapier und zum Verwaltungshaushalt recht bescheidene Erfolge gebracht hätten. Die Stadt müsse den Großteil der im Haushaltsplan 1995 vorgesehenen Tilgungungen mit Erlösen aus der Veräußerung städt. Vermögens decken. Dies bedeute, daß die Stadt von ihrer Substanz lebe. Die Nettoinvestitionsrate sei negativ. Dies sei die finanzpolitische Realität in der sich die Stadt befinde. In dieser Situation soll nun die TSG-Halle mit ihren Folgekosten auf den Haushalt draufgesattelt werden. Die Antragsteller haben sich seiner Ansicht nach mit diesem Antrag von der haushalts
politischen Realität verabschiedet.
Der Oberbürgermeister trage mit seiner Stimmenthaltung de facto diesen Antrag mit; er könne sich später hiervon nicht distanzieren.

StR Bialas lehnt den Zuschuß zur TSG-Halle ab. Er gibt zu bedenken, daß die Sanierung der Uhlandhalle heranstehe, der städt. Wohnungsbesitz vergammle und sich die Kreisumlage erhöhen werde. Der Bau dieser TSG-Halle würde andere, sehr wichtige Bauvorhaben, vor allem im Sozial- und Schulbereich, blockieren.

StR Kern stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluß der Debatte.

Dieser Geschäftsordnungantrag wird mit 28 Ja-Stimmen beschlossen.

StR Schöning stellt den Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung.

StRin Patzwahl erklärt, daß die AL-Fraktion diesen Geschäftsordnungsantrag unterstütze.

StR Schreiber betont, daß jedem im Saal klar sei, wer für oder gegen den Zuschuß an die TSG sei. Er spreche sich gegen diese Kinderei aus.

* 22.2. März 1995

Der Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung wird mehrheitlich abgelehnt.

StRin Patzwahl zieht für die AL-Fraktion den Antrag auf Kürzung dieser Haushaltsstelle um 20 000 DM zurück.

OBM Dr. Schmid stellt fest, daß damit folgender SPD-, CDU- und UFW-Antrag zur Abstimmung stehe:
"Der Haushaltsansatz bei der HHSt. 2.5500.987000 wird um 2,5 Mio. DM erhöht. Zudem wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. DM (fällig 1996) veranschlagt. Diese Mittel sowie der Haushaltsrest aus dem Jahr 1993 in Höhe von 500 000 DM gehen als Zuschuß an die TSG.
Dieser Zuschuß wird mit einem Sperrvermerk zur Beschlußfassung im Verwaltungsausschuß versehen.
Vor Aufhebung des Sperrvermerks sind von der TSG folgende Auflagen zu erfüllen:
1. Vorlage Gesamtinvestitionsplan (Gesamtkostenberechnung)
2. Vorlage Gesamtfinanzierungsplan und Nachweise
3. Nachweis der Finanzierung des Vereinsanteiles durch Bankbestätigung
4. Eintragung einer Grundschuld auf das Erbbaurecht zugunsten der Stadt
Tübingen in Höhe des Gesamtzuschußbetrages
5. Aufteilung der Folgekosten entspechend der Nutzung der Halle (ange-
paßt an Regelung bei Tanzsporthalle im Loretto-Objekt)."

Die StRe Bialas und Rautenberg stellen den Änderungsantrag, über die Aufhebung des Sperrvermerks im Gemeinderat und nicht im Verwaltungsausschuß zu entscheiden.

OBM Dr. Schmid kommt zur Abstimmung:

Der Änderungsantrag der StRe Bialas und Rautenberg wird mit 25 Ja- und 27 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Antrag von SPD-, CDU- und UFW-Fraktion wird mit 28 Ja-, 27 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.

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Donnerstag, 8. Januar 2004
Gemeinderatsprotokoll Parkhäuser 12.7.2001
Anwesend: Universitätsstadt Tübingen
Die Vors. - - - -
und 14 Mitgl. Niederschrift über die Sitzung des
NZ. 16 Mitgl. Südstadtausschusses
Verhandelt am 12. Juli 2001

Öffentlich!

§ 7024.

Parkhäuser in der Südstadt
(Antrag der TÜL/PDS-Fraktion)


Der Antrag der TÜL/PDS-Fraktion liegt in der Vorlage 526/2001 vor. Die Verwaltung hat dazu in der Vorlage 526a/2001 Stellung genommen. Die beiden Vorlagen lauten:

Vorlage 526/2001:

"Der Südstadtausschuss soll demnächst abstimmen, ob die beiden Parkgaragen als rein konventionelle oder in den unteren beiden Etagen als konventionelle, in den oberen als automatische Parkanlagen ausgeführt werden.

Vor einer Beschlussfassung wird in dem Wohngebieten Loretto + Französisches Viertel eine Anwohnerversammlung durchgeführt. Dabei werden Kostenvergleiche (Wartung, Abschreibung, Baukosten etc.) vorgestellt. Die Anwohner/innen erwarten Klarheit über die Stellplatzkosten und Gebühren.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürger/innen-Befragung durchzuführen: Die Anwohner sollen mit entscheiden, ob eine konventionelle oder eine automatische Parkierung gebaut wird. Wenn das Wort Bürgerorientierung einen Sinn haben soll, muss vorab geklärt werden, ob die geplanten Anlagen akzeptiert werden und für alle finanziell tragbar sind."


Vorlage 526a/2001:

"Zusammenfassung:

Die PDS-Fraktion beantragt, vor einer Beschlussfassung zu den Parkierungsanlagen im Loretto-Areal und im Französischen Viertel Anwohnerversammlungen abzuhalten und den Bewohnern Kostenvergleiche zwischen konventionellen und automatischen / kombinierten Parkierungsanlagen vorzulegen. Darüber hinaus soll in einer BürgerInnenbefragung eine Entscheidung zwischen den beiden Modellen stattfinden.


Finanzielle Auswirkungen Jahr: Folgej.:
Investitionskosten: DM DM DM
bei HHStelle veranschlagt:
Aufwand / Ertrag jährlich DM ab:


12. Juli 2001 § 7024.


Ziel:

Im Mittelpunkt des PDS-Antrags steht die Frage, ob konventionelle Parkierungsanlagen in der Südstadt gegenüber dem von den Stadtwerken vorgeschlagenen kombinierten Modell nicht kostengünstiger wären und eine höhere Akzeptanz bei Bewohnern und Gewerbetreibenden finden würden.

Bericht:

1. Anlass / Problemstellung

Wie in der gemeinsamen Sitzung des Südstadtausschusses und des SWT-Aufsichtsrates am 17.5.01 und in den Vorlagen 205/2001 und 206/2001 ausgeführt, sieht die Verwaltung in dem von den Stadtwerken entwickelten Modell einer kombinierten Parkierungsanlage (UG / EG konventionelle Parkierung, ab 1.OG automatische Parkierung) eine städtebaulich und wirtschaftlich sinnvolle Lösung. In einem Meinungsbild hat der SÜA diesem Konzept am 17.5. grundsätzlich zugestimmt, Stadtwerke und Verwaltung haben daher die Planungen für beide Anlagen konkretisiert. Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung dem Südstadtausschuß bzw. Gemeinderat vor, den Stadtwerken die notwendigen Grundstücke in Erbpacht zu überlassen und im Bebauungsplanabschnitt Loretto-West einer Änderung des B-Plan-Entwurfs zuzustimmen.
Der Südstadtausschuß soll jedoch nicht, wie es in dem PDS-Antrag heißt, abstimmen, ob die beiden Parkgaragen als rein konventionelle oder als kombinierte Anlagen gebaut werden.

2. Sachstand / Lösungsvarianten

Am 18.7. 2001 werden die Stadtwerke in einer Informationsveranstaltung die Bewohner beider Viertel über ihr Konzept, ihr Angebot und den geplanten Zeitrahmen informieren. Bei dieser Veranstaltung wird auch auf die Frage der Alternativen, also sowohl die rein konventionellen als auch die rein automatischen Anlagen, und auf die damit verbundenen finanziellen, städtebaulichen und technischen Konsequenzen eingegangen.

Nach den vorliegenden Berechnungen und Kostenschätzungen bringt jedoch der Bau konventioneller Anlagen nicht die von der PDS erhofften finanziellen Vorteile (siehe auch "Lösungsvarianten" in den Vorlagen 205/2001 und 206/2001). Auch konventionelle Anlagen unterliegen in einer dichten städtischen Bebauung umfassenden Vorgaben hinsichtlich Lärmschutz, Lichtschutz, Brandschutz sowie Be- und Entlüftung, die erhebliche Kosten mit sich bringen. Eine Machbarkeitsstudie für eine alternative Planung im Block 8 des Französischen Viertels (siehe Anlage 1), die vom Stadtsanierungsamt im Sommer 2000 in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis vergleichbar hoher Kosten pro Stellplatz bei deutlich höherem Flächenverbrauch. Ein ähnliches Resultat ergibt eine Gegenüberstellung des Büros Coolens (siehe Anlage 2).

Städtebaulich existiert in Block 11 Loretto kein Spielraum für eine konventionelle Anlage mit 180 Stellplätzen; die umgebenden Baugrundstücke sind entweder verkauft oder an Planungsgemeinschaften vergeben. Eine wesentliche Erhöhung der Traufhöhe würde zu Konflikten mit der Umgebungsbebauung führen und die Kosten einer konventionellen Anlage noch weiter in die Höhe treiben.
In Block 8 des Französischen Viertels würden die Flächen für den Bau einer konventionellen Anlage ausreichen, jedoch mit schwerwiegenden städtebaulichen und finanziellen Konsequenzen (siehe Vorlage 206/2001). Es blieben keine vermarktbaren Grundstücke und somit auch keine Grundstückserlöse übrig. Die Randlage des Block 8 würde durch die ausschließliche Nutzung für die Parkierung verstärkt, städtebauliche Impulse für den Nordwestbereich des Französischen Viertels würden unterbleiben.

3. Vorschlag der Verwaltung

Aufgrund dieses Sachstands sieht die Verwaltung keinen Sinn in der von der PDS gewünschten BürgerInnenbefragung. Von einer konventionellen Parkierungsanlage sind keine wesentlichen Kosteneinsparungen, jedoch umfassende negative Konsequenzen für die Quartiersentwicklung und den Flächenverbrauch zu erwarten. Die im Konzept der Südstadt vorgesehenen kompakten Parkierungsanlagen beruhen unter anderem auf der grundsätzlichen Entscheidung, mit den vorhandenen knappen Flächen aus ökologischen und sozialen Gründen sparsam umzugehen.

Eine BürgerInnenbefragung würde zudem eine wesentliche zeitliche Verzögerung bedeuten. Aus Sicht der Verwaltung ist jedoch in beiden Vierteln die zügige Herstellung der Parkierungsanlagen erforderlich, um die weitere Entwicklung nicht zu blockieren.

Darüber hinaus ist die Entscheidung für die Art der Parkierung in großen Teilen eine Entscheidung des Betreibers, in diesem Fall der Stadtwerke Tübingen. Die Verwaltung sieht in dem vorliegenden Konzept die wesentlichen Grundzüge der städtebaulichen Konzeption gewahrt und daher keinen Grund, auf einer Änderung des Parkierungskonzeptes zu bestehen.
Daher empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag der PDS nicht zuzustimmen.

4. Finanzielle Auswirkungen
keine

5. Anlagen"
(Auszug Machbarkeitsstudie Parkgarage Block 8 (LEG) Vergleich konventionelle / automatische Parkierungslösung (Büro Coolens, Leonberg) liegen dem Protokoll als Anlage bei.)

- - - -

Vor Beginn der Sitzung hat die TÜL/PDS-Fraktion einen neuen Antrag verteilt, der folgendermaßen lautet:

"Beschlussantrag:

Die Stadt stellt den Bewohnern des Entwicklungsbereichs "Stuttgarter Straße/Französisches Viertel" die Alternativen für den Parkhausbau vor. Die betroffenen Bürger sollen in einer Befragung selbst entscheiden, welche Variante die bessere ist.

Die Alternative für die Parkierung im Loretto-Areal Block 11 lautet: Teilautomatische Parkierungsanlage nach dem System der Firma Interpark (181 Stellplätze mit Funktions- und Auslastungsrisiko) oder konventionelles Parkhaus (mit voller Auslastung jedoch mit weniger Stellplätzen).
Die Alternative für die Parkierung im Block 8 des Französischen Viertels lautet: Teilautomatische Parkierungsanlage nach dem System der Firma Interpark mit den bekannten Funktions- und Auslastungsrisiken oder konventionelles Parkhaus nach den Plänen der Fa. Walter-Bau (Preis ca. 7,5 Millionen für etwa 450 Stellplätze) mit Aussicht auf volle Auslastung und Akzeptanz.

Begründung:

Die Planung des Entwicklungsbereichs "Stuttgarter Straße/Französisches Viertel" zeichnet sich bisher durch eine breite Beteiligung der betroffenen Bürger aus. Die Art der Parkierung hat gewaltige Folgen für die einzelnen Bewohner des Entwicklungsbereichs. Mit den laufenden Wartungskosten kann eine automatische Parkierung fast doppelt soviel kosten wie ein Stellplatz ein einem konventionellen Parkhaus. Die bisherige Funktionsweise und Akzeptanz der automatischen Parkierung ist entmutigend und abschreckend. Dem System der Firma Interpark werden noch geringere Akzeptanzwerte nachgesagt.

Es ist den Bewohnern des Entwicklungsbereichs nicht vermittelbar, dass sie ausgerechnet über diese Frage nicht mitentscheiden sollen. Der gesamte bisherige Entscheidungsprozess könnte durch das Misstrauen gegenüber der Entscheidungsfähigkeit der Bürger in dieser Angelegenheit entwertet werden. Nur eine Verwaltung, die von ihren eigenen Vorschlägen nicht überzeugt ist, muss das Votum der Bürger fürchten.

Auch der Gemeinderat (incl. Südstadtausschuss und Aufsichtsrat der Stadtwerke) wird missachtet, wenn ihm keine ernsthaften Alternativmodelle vorgelegt werden. Die Folgekosten einer in alle Eile durchgesetzten Fehlentscheidung könnten für die Stadt sehr teuer werden. Zu dem Defizit des Metropol-Parkhauses (1,2 Millionen pro Jahr) könnten weitere Millionendefizite auf die Stadt zukommen. Dies zeigt sich schon daran, dass keine Privatfirma bereit ist, in eigener Regie die Parkhäuser zu bauen. Bei konventionellen Parkhäusern stehen private Betreiberfirmen Schlange. Im Parkhausbereich hat die Stadt nicht die Aufgabe, die Verluste zu sozialisieren."

StR Brenner begründet den heute vorgelegten, gegenüber dem Antrag aus der Vorlage 526/2001 modifizierten Antrag seiner Fraktion.

Herr Dr. Heinisch von den Stadtwerken erläutert anhand von Plänen den derzeitigen Stand der Planungen für die Parkierungsanlagen im Loretto-Areal und im Französischen Viertel. Er erklärt im Einzelnen die Parktechnik in der Anlage in der Katharinenstraße, wie sie sich für den Nutzer darstellt. Er berichtet auch, dass mit den Anwohnern und Interessenten, die dort bauen wollten, Vereinbarungen getroffen worden seien, wie die Fassade gestaltet werden könne. Es sei alles abgeklärt und schriftlich niedergelegt. Alle seien damit einverstanden. Dem Bau in der Katharinenstraße stehe nichts mehr im Wege.

Herr Dr. Heinisch geht dann auf die Anlage im Französischen Viertel ein. Aufbau und Abläufe seien nahezu identisch mit der Anlage in der Katharinenstraße. Er berichtet auch über Überlegungen, wie an dem Standort im Französischen Viertel ein konventionelles Parkhaus aussehen könnte.

Herr Schwarz von den Stadtwerken zeigt in einer Gegenüberstellung, mit welchen Kosten und Einnahmen bei einer teilautomatischen Parkierungsanlage im Französischen Viertel im Vergleich zu einem rein konventionellen Parkhaus zu rechnen wäre. Es würde sich ein jährlicher Überschuss vor Steuern von 100 000 DM für die konventionellen Anlage ergeben und ein Überschuss von 67 000 DM für eine teilautomatische Anlage.

StRin U. Friesch bittet darum, eine Kopie dieser Aufstellung zu bekommen. Dies wird zugesagt.

StR Brenner stellt Fragen zu der von Herrn Schwarz vorgestellten Kalkulation. Er ist der Ansicht, dass die Kosten für die teilautomatische Anlage eigentlich höher liegen müssten.

Herr Soehlke, Leiter des Stadtsanierungsamtes, zeigt anhand von Plänen, wie sich die konventionelle und die teilautomatische Anlage im Französischen Viertel aus städtebaulicher Sicht darstellen würden. Er begründet, warum auch hier eine teilautomatische Anlage sinnvoller sei.

OBM Russ-Scherer fasst zusammen, für das Loretto-Areal komme im Grunde nur eine teilautomatische Anlage in Frage. Beim Französischen Viertel hätte man die Wahl zwischen einem konventionellen Parkhaus und einer teilautomatischen Anlage. Die Stadtwerke hätten dargelegt, dass der Preisunterschied relativ gering sei. Aber der städtebauliche Unterschied sei ihrer Ansicht nach gravierend. Auch unter dem Aspekt der Sicherheit für Frauen sei die teilautomatische Anlage die bessere Lösung. Die Oberbürgermeisterin plädiert deshalb auch in diesem Fall für eine teilautomatische Anlage.

Herr Dr. Weng, Geschäftsführer der Stadtwerke, sagt, von der geschäftlichen Seite her seien für die Stadtwerke beide Varianten gleichwertig. Man habe nur gesagt, dass man eine vollautomatische Anlage nicht für sinnvoll halte, weil es bei den Kurzparkern gewisse Akzeptanzprobleme gebe. Die Stadtwerke würden im Französischen Viertel eine konventionelle oder eine teilautomatische Anlage bauen. Es müsse politisch entschieden werden im Hinblick auf den Städtebau und den Sicherheitsaspekt.

StRin Gottschalk sagt, sie gehöre zu den Verfechtern der automatischen Parkierungsanlagen. Der Vorteil hier sei jetzt, dass die Anlage nicht mehr so hoch werde. Deshalb stimme sie der teilautomatischen Anlage zu. Der Vorteil für Frauen bei automatischen Anlagen sei, dass man auf der Straße stehen könne, wenn man auf das Auto warte. Bei der jetzt vorgestellten Anlage sei es aber wieder so, dass man im Parkhaus auf sein Fahrzeug warten müsse. Sie ist der Ansicht, dass es so sein sollte, dass man auf das Auto an der Katharinenstraße stehend warten könne.

Herr Dr. Heinisch sagt, man könne dies so vorsehen.

StR te Wildt sagt zu der Frage, ob noch eine Bürgerbeteiligung notwendig sei, die automatischen Anlagen seien doch immer Bestandteil der Planung gewesen. Es müsste doch jedem klar gewesen sein, was auf ihn zukomme.

Herr Dr. Weng sagt auf eine Frage von StR te Wildt, man werde sicher für die beiden Parkhäuser gleiche Preise vorschlagen und nicht differenzieren.

StRin U. Friesch stellt unter anderem Fragen zur Gegenüberstellung der Kosten einer konventionellen Anlage und einer teilautomatischen Anlage. Sie hat Zweifel an der Berechnung der Stadtwerke, wonach es keinen großen Unterschied zwischen den beiden Varianten gibt. Sie erläutert, dass sie eine eigene Berechnung angestellt habe, wonach es eine Unterdeckung in beträchtlicher Höhe gebe. Sie sagt des Weiteren, sie habe zwar nicht gut gefunden, dass bei der Begehung am 26.04.2001 die Firma Maurer Söhne Bedenken gegen die Technik der Firma Interpark vermittelt habe, wolle diese Bedenken aber dennoch aufgreifen. Ein gewichtiger Punkt sei, dass in der klassischen Hubtechnik die Ladung eben nicht über das greifende System hinausragen solle.

StRin U. Friesch stellt weitere Fragen zu der vollautomatischen Parkierungsanlage im Loretto-Areal und den rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Firma Boldt und der Firma Maurer Söhne.

StR Brenner sagt zur Frage, ob die Bewohner von Anfang an gewusst hätten, dass es eine automatische Parkierungsanlage geben solle, mindestens seit einem Jahr sei in der Öffentlichkeit in der Diskussion, dass die Stadtwerke die Parkierungsanlagen übernehmen würden und zwar ausdrücklich mit der Bedingung, dass noch geprüft werde, ob es eine rein konventionelle Anlage oder eine automatische Anlage werden solle. Seit einem Jahr wüssten die Leute also, dass die Frage offen sei. Er habe auch gehört, dass als Argument bei Verkäufen genannt werde, dass möglicherweise doch eine konventionelle Anlage gebaut werde.
StR Brenner wendet sich nachdrücklich gegen automatische Parkierungsanlagen. Zur Sicherheit für Frauen sagt er, jetzt seien konventionelle Parkplätze im Erdgeschoss und im Untergeschoss vorgesehen. Das Untergeschoss sei aber in dieser Frage das Heikelste in Parkhäusern. Es gebe überall die Möglichkeit, im Erdgeschoss Flächen, die eingesehen werden könnten, als Frauenparkplätze auszuweisen.

StR Hölscher weist darauf hin, dass bei der Parkierungsanlage im Block 8 des Französischen Viertels die Traufhöhe im Verhältnis zu den daneben liegenden Pferdeställen sehr viel höher sei. Die Anwohner würden quasi im Schatten dieses Parkhauses leben. Er fragt, ob es Möglichkeiten gebe, eine gewisse Transparenz der Parkhäuser zu erreichen.

Dazu sagt Herr Soehlke, eine Transparenz sei unter anderem aus Lärmschutzgründen nicht möglich. Herr Soehlke weist darauf hin, dass die Parkierungsanlage im Französischen Viertel ein Lärmschutzriegel sei gegenüber dem Lärm von der Brücke der B 27. Mit den Anwohnern sei die Angelegenheit besprochen worden. Sie seien grundsätzlich einverstanden.

StR Siebert bittet das Gremium, sich dafür einzusetzen, die derzeitige Situation so schnell wie möglich zu verändern. Die WUT-Fraktion werde auf jeden Fall den Verwaltungsanträgen (siehe § 7513 - Vergabe von Grundstücken für Bau und Betrieb von Parkierungsanlagen) zustimmen. Der Spatenstich sollte so schnell wie möglich erfolgen. StR Siebert weist darauf hin, dass die Parkierungsanlage im Loretto-Areal im Eingangsbereich der Katharinenstraße liege. Deshalb sei bspw. eine Begrünung der Anlage sehr wichtig. Weiter sagt er, er persönlich sei im Grunde immer für Bürgerbefragungen, aber in diesem Fall sei er dagegen, nochmals so etwas zu machen.

StR Pantel hat verfahrensmäßige Fragen. Er weist darauf hin, dass die Vorlagen 205/2001 und 206/2001, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden, nur Beschlussanträge über die Überlassung der Grundstücke an die Stadtwerke enthalten würden. Die Frage, die man jetzt diskutiere, nämlich, welche Art von Parkhaus im Block 8 errichtet werden solle, sei aber offensichtlich noch nicht entschieden, außer im Aufsichtsrat der Stadtwerke. Das erachte er aber als internen Beschluss. StR Pantel ist der Meinung, dass der Südstadtausschuss einen Grundstatzbeschluss fassen müsse. Er möchte, dass die Verwaltung eine Beschlussvorlage dazu vorlege, welche Art von Parkhaus im Französischen Viertel von den Stadtwerken gebaut werden soll.

Die Oberbürgermeisterin legt dar, dass der Gemeinderat nur Einfluss nehmen könne über die Frage der Überlassung des Grundstückes. Der Gemeinderat könnte die Veräußerung ja an eine bestimmte Konzeption knüpfen. Wenn der Gemeinderat dem Beschlussantrag bezüglich der Überlassung des Grundstückes im Block 8 zustimme, impliziere das, dass eine teilautomatische Anlage gebaut werde. Man mache keinen separaten Beschluss im Sinne eines Auftrages an die Stadtwerke. Dafür sei rechtlich keine Grundlage vorhanden.

StR Pantel findet nicht richtig, dass diese Frage auf so indirekte Weise beschlossen werden soll.

StRin Wiedemann erklärt, die Vorlage 526a/2001 der Verwaltung sei ein Bericht, den die SPD-Fraktion sehr wohlwollend betrachte. Man sei froh, dass die Stadtwerke die ganze Sache übernommen hätten. Es nütze nichts, zu sagen, dass in der Vergangenheit sehr viel schief gelaufen sei. Man müsse jetzt möglichst schnell Parkplätze errichten, damit das wilde Parken endlich aufhöre.
StRin Wiedemann findet nicht gut, dass von manchen Leuten die Angst vor automatischen Anlagen geschürt werde. Insofern sei gut, dass die Stadtwerke in der nächsten Woche eine Informationsveranstaltung machen würden.
Für das Loretto-Areal sei ein guter Kompromiss gefunden worden. Da gehe nichts anderes als die teilautomatische Anlage. Bezüglich des Französischen Viertels sagt sie, man habe immer gewusst, dass dort ein Parkhaus hinkomme. Man müsse dazu stehen und eine gute Lösung finden.

StRin Gottschalk sagt, es müsse so schnell wie möglich mit dem Bau begonnen werden, weil sie Situation wirklich schlimm sei. Hinsichtlich der Fassadengestaltung bittet sie, noch Veränderungen vorzunehmen. Sie weist auch darauf hin, dass im Zuge des Baus der Parkhäuser die Parkraumbewirtschaftung ausgeweitet werden müsse.

Es wird vereinbart, das Thema Fassadengestaltung bei der Behandlung der Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung anzusprechen.

StR Brenner plädiert nochmals nachdrücklich für eine Bürgerbeteiligung.

Frau Dr. Petersmann erklärt, sie habe nichts gegen die Einbeziehung von Bürgern, wenn diese tatsächlich noch mitwirken könnten. Aber hier gebe es so viele Engstellen konzeptioneller Natur, dass sie jetzt über den Vorschlag erleichtert sei. Vom Städtebaulichen her müsse sie sagen, dass für die Katharinenstraße eine ganz ordentliche Lösung habe gefunden werden können. Sie fände es unehrlich, jetzt nochmals die Bürger befragen zu wollen. Frau Dr. Petersmann fragt bezüglich der großen Höhe der Parkierungsanlage im Französischen Viertel, was es bringen würde, dort eine vollautomatische Anlage zu bauen.

OBM Russ-Scherer stellt noch einmal klar, dass die Stadtwerke keine vollautomatische Anlage bauen würden.

StR Kern erinnert daran, dass man den Stadtwerken dieses Projekt angedient habe und sie sich nicht danach gedrängt hätten. Die Parkierungsanlage im Französischen Viertel sei vom Volumen her mehrmals im Südstadtausschuss vorgestellt worden. Es sei auch immer als positiv für das Französische Viertel gewertet worden, dass dieses Parkhaus als eine Art Lärmschutzwall fungieren könne. Zum Loretto-Areal sagt er, die teilautomatische Parkierungsanlage sei eigentlich eine Ideallösung. StR Kern ist dagegen, jetzt noch eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Sache sei so komplex. Es könne den Bürgern nicht so schnell nahegebracht werden, was für das Gebiet sinnvoll sei. Abschließend sagt er, er sei froh, dass die Stadtwerke die Angelegenheit so weit vorangetrieben hätten.

StRin Jung berichtet, die AL-Fraktion favorisiere auch die teilautomatischen Parkierungsanlagen. Im Rahmenplan von 1993 heiße es, dass man in einem verdichteten Stadtgebiet Freiräumen eine erhöhte Bedeutung zukommen lassen müsse. Konventionelle Parkierungsanlagen würden aber ganz klar auf Kosten der Freiräume gehen. Der Rahmenplan sollte auch noch heute Gültigkeit haben. Deshalb sollte man einer raumsparenden Lösung zustimmen.

Abstimmung:
Der heute eingebrachte modifizierte Antrag der TÜL/PDS-Fraktion wird vom Südstadtaus-schuss bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.

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Auszug an:
Rechn.Pr.Amt
Stadtkämmerei
Stadtsanierungsamt
z.d.A.

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