Sonntag, 19. Dezember 2004
Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer propagiert prozyklischen Blödsinn. Gemeinderatsmehrheit folgsam wie die Lemminge.
Zu dem Workshop vom 16.12.2004 - Die Sparvorstellungen der Tübinger Stadtverwaltung im Verwaltungshaushalt.

1. Die Stadt will im Jahr 2005 mindestens 4,88 Millionen mehr einnehmen bzw. einsparen (Variante 0):

Mehreinnahmen:
1,7 Mio durch die vollständige Auszahlung des Gewinns der Stadtwerke
200 000 durch Mieterhöhungen der GWG
200 000 durch Abzockerei bei Geldbußen und Verwarnungsgelder
390 000 durch eine optimistischere Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen

Minderausgaben durch drei Luftbuchungen, über die das Regierungspräsidium hinwegsehen muss:
1,4 Mio globale Minderausgabe im Personalbereich
140 000 durch Hartz IV
850 000 durch eine Umbuchung der Gebäudeunterhaltung in den Vermögenshaushalt

Kaufkraftentzug für Tübinger Bürger und Betriebe: 400 000 Euro

2. Die Idealvorstellung der Stadtverwaltung wäre, wenn folgende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben dazukämen (Gesamteinsparung 7,13 Mio) – Variante 2:

Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf die Spitze von 500%: 1,2 Mio
Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 370%: 430 000
Erhöhung der Kindergartengebühren: 50 000

Einsparung beim Schulbudgets: 170 000
Pauschale Kürzung bei Kultur- und Sozialvereinen: 200 000
Reduzierung der Verwaltungsöffnungszeiten: 200 000

Kaufkraftentzug für Tübinger Bürger, Vereine und Betriebe: 2 280 000 Euro

3. Realisierbar sieht die Verwaltungsspitze offenbar die Variante 3 (Einsparvolumen 6,42 Mio):

Zur Variante 0 kommen:
Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf 490%: 960 000
Erhöhung des Gewerbesteuersatzes auf 370%: 430 000
Erhöhung der Kindergartengebühren: 50 000

Pauschale Kürzungen für Sozial- und Kulturvereine: 100 000

Kaufkraftentzug für Tübinger Bürger, Vereine und Betriebe: 1 940 000 Euro

Als weitere Einsparungsmöglichkeiten tauchen im Verwaltungsvorschlag auf:

Zurückstellung des umstrittenen Lichtkonzepts und Touristen-Leitsystem
Schließung des Zimmertheaters
Aufgabe von Mitgliedschaften
Reduzierung der Bürgermeister auf 2
Reduzierung der Amtsleitungen

Die Vorstellungen der Tübinger Linken / PDS knüpfen bei den letzten Punkten an:

Die Spielwiese der Baubürgermeisterin (Lichtkonzept, Edelstahl-Leitsystem) kann vorläufig geschlossen werden.
Die Mitgliedschaften in der Bio-Regio-Stern und in der Standortagentur können ohne negative Folgen beendet werden.
Die Bürgermeisterposten können nach Umstellung auf das Fachbereichssystem mit matrixorientierter Führungsreserve auf 0 reduziert werden. Ebenso könnten die Stadtwerke Tübingen wie früher mit einem Direktor (100 000 Euro pro Jahr statt 300 000) auskommen.
Bei den Amtsleitungen gibt es vielleicht wieder einmal mehr Luft, wenn wieder einmal einer Bischof wird. Die externen Berater haben bisher nichts dazu beigetragen und können sofort eingespart werden.

Wie Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIT) kann ersatzlos dicht gemacht werden. Niemand würde etwas davon merken. Die dort gebunkerten 2 Millionen Euro können das Loch im Vermögenshaushalt schließen, das durch die Luftbuchung „Sponsoring TüArena“ gerissen wurde. Es ist ökonomisch blödsinnig in einer Niederzinsphase Geld anzulegen und zur Deckung der Haushaltslöcher Immobilien zu verkaufen. Gleichzeitig wirft ja auch das Land Immobilien auf den Markt, mit der Folge, dass die Immobilienpreise noch weiter in den Keller gehen. Da hätte die Stadt mehr davon, weiter Miete zu kassieren und sich mit historisch günstigen Krediten über Wasser zu halten.

Die beste Wirtschaftsförderung für Tübingen besteht darin, dass sich die Stadt auf ihre Kernkompetenz beschränkt und eine vernünftige Infrastruktur bei moderaten Gebühren, Steuern und Tarifen anbietet. Mit Spekulationsabsichten am Immobilienmarkt (Bracheentwicklung, Ecocity) und Investitionsruinen (Technologiepark) kann sich die Stadt nur zum wiederholten Mal eine blutige Nase holen.

Die Sparvorstellungen der Stadt bestehen entweder aus Haushaltskosmetik und Luftbuchungen oder sie verstärken prozyklisch die Nachfrageschwäche durch Steuererhöhungen, Abzockerei und Lohnkürzungen. Diesen ökonomischen Unsinn machen wir nicht mit.

Wenn die Stadtverwaltung und die Gemeinderatsmehrheit ihre „heiligen Kühe“ (Bürgermeister, WIT, Technologiepark, externe Berater) der Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stellen, sind wir gerne zu einer konstruktiven Mitarbeit bereit.


18. Dezember 2004
Anton Brenner. Fraktionsvorsitzender der Tübinger Linke

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Freitag, 17. Dezember 2004
Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer gesteht Fehler ein und entgeht damit einer Rüge des Regierungspräsidiums.

Die Tübinger Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer hat Erfahrung. Im Gönnenwein-Skandal zog sie ihren Kopf per Selbstanzeige aus der Schlinge. Jetzt kam sie einer Belehrung durch das Regierungspräsidium per Schuldeingeständnis zuvor.

Im Auftrag des Regierungspräsidenten Wickert teilt die Rechtsaufsicht (Dr. Friedrich Weber) die Auffassung der Tübinger Linken / PDS.

Deren Fraktionsvorsitzender im Tübinger Gemeinderat, Anton Brenner, hatte am 15.11.2005 das Regierungspräsidium gebeten, „die Oberbürgermeisterin der Stadt Tübingen, Frau Russ-Scherer, über die Unrechtsmäßigkeit zu belehren. ... Frau Stadträtin Strasdeit durfte die Position der TÜL/PDS-Fraktion zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13 „Kommunalisierung der Landeszuschüsse für Kindertagesstätten“ nicht vortragen. Die Oberbürgermeisterin begründete dies damit, Stadträtin Strasdeit habe schon gesprochen, da sie ihren Änderungsantrag vorstellte. Es muss jedoch das Recht geben, vor der Abstimmung wie die anderen Fraktionen zu den weiteren Anträgen zu sprechen und das Abstimmungsverhalten zu begründen.“

In dem Antwortschreiben des Regierungspräsidiums vom 16.12.2004 heißt es dazu: „Zu dem ... Sachverhalt führte die Oberbürgermeisterin gegenüber dem Regierungspräsidium aus, der Stadträtin Strasdeit hätte in der Tat die Möglichkeit für einen weiteren Redebeitrag gewährt werden müssen. Eine Belehrung der Frau Oberbürgermeisterin über diesen Punkt, wie in ihrem Schreiben gefordert, erübrigt sich somit.“

Es mag ja sein, dass der Tübinger Stadtverwaltung manche kritische Positionen der Fraktion der Tübinger Linken / PDS unangenehm sind. Die Oberbürgermeisterin fiel deshalb gern auf den Antrag von Stadtrat Horn (UFWUT), die abweichenden Stellungnahmen der Tübinger Linken zu unterbinden, herein und musste nun beim Regierungspräsidium Abbitte leisten.

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Mittwoch, 8. Dezember 2004
Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer lässt Eltern für den "inneren Schulverkehr" zahlen? CDU und Grüne wollen, dass auch Hauptschüler für den Schulverkehr zahlen.
Das Schwäbische Tagblatt schreibt am 8. Dezember 2004 über die Vorschläge der Tübinger Linken /PDS:

"Nicht beim Personal sparen. TÜBINGEN

(ran). Kein Stellenabbau im Landratsamt, keine Mehrkosten für Eltern bei der Schülerbeförderung: Das sind die Forderungen der TüL/PDS zum Kreishaushalt 2005.

Die TüL/PDS lehne es ab, über Stellenbesetzungssperren Personal abzubauen, heißt es in der Antragsbegründung. Das beziehe sich auf das bisherige Personal des Landratsamts ebenso wie auf die neuen Aufgabenbereiche, die im Zug der Verwaltungsreform am 1. Januar zu der Behörde hinzukommen. Ein solcher Abbau erhöhe „unzulässig den Druck auf die Beschäftigten“. Es sei unsozial, „einen genehmigungsfähigen Haushalt 2005 auf dem Rücken des Personals erwirtschaften und erzwingen zu wollen“.

Die TüL/PDS will auch die von der Verwaltung geforderte Erhöhung des Eltern-Anteils bei Schüler-Monatskarten von 25 Euro auf 26,50 Euro nicht mittragen. Sie fordert auch, die Zuschüsse für den internen Schulverkehr – etwa zwischen Hauptgebäude und Schwimmhalle oder Sportanlagen – nicht zu kürzen und damit den Eltern aufzubürden. Um den Haushalt rechnerisch trotzdem auszugleichen, soll aus Sicht der TüL/PDS der Ansatz für die erhofften Grundsteuereinnahmen um 300.000 Euro erhöht werden."
Das Tagblatt verwechselte Grundsteuer mit Grunderwerbsteuer. Gefordert wurde die Erhöhung des Ansatzes der Grunderwerbsteuer. Erhöhung des Ansatzes - das heißt: Möglicherweise rechnet die Kreisverwaltung mit zu wenig Grundstücksverkäufen. Über die Höhe der Grunderwerbsteuer kann selbstverständlich der Kreistag nicht entscheiden.

Die Stadt Tübingen verlangt schon ohne jede Rechtsgrundlage einen Beitrag der Eltern zum "inneren Schulbetrieb", - freiwillig sei das? Ob die Eltern das wissen? Zahlen sie alle freiwillig, was eine garantierte Leistung des Staates ist?

Wer die Motivation Kinder zu bekommen weiter schwächen möchte, muss nur so weiter machen. Immer die Eltern noch mehr belasten! Alle machen mit. Die CDU mit ihrer Familienheuchelei, die SPD ist natürlich knallhart für die Erhöhung. Die Grünen möchten, dass endlich auch die Hauptschüler bezahlen müssen und findet bei der CDU warmen Beifall.

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Dienstag, 16. November 2004
Antrag: Keine Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“
Gemeinderatssitzung am 15. November 2004.

Ergänzungsantrag zur Vorlage 278a/2004 betreff:
Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der
„Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“

Im Punkt 3. Lösungsvarianten wird eingefügt:

e. Die Stadt Tübingen übernimmt nur Bürgschaften für Unternehmen, an denen sie maßgeblich beteiligt ist. Eine Bürgschaftsübernahme im Fall der Wohngenossenschaft „Pro gemeinsam bauen und leben“ schafft einen Präzedenzfall und führt zu nicht verantwortbaren Risiken für die Stadt.

Begründung:

1. Das Objekt hat nach der Ertragsbewertung der Lakra nur einen Beleihungswert von 360 000 Euro. Da die „Genossenschaft“ nur 180 000 Euro Eigenmittel einbringen kann, soll die Stadt Tübingen die Finanzierungslücke von 426 000 Euro mit einer Bürgschaft schließen. Bei dem Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2003, das Baugrundstück an das Wohnprojekt Solidarité zu verkaufen, war keine Rede von einer notwendigen Bürgschaft der Stadt. Die Stadt ist also schon bei der Baugrundstücksvergabe getäuscht worden.

2. Die Stadt hat keinen Vollstreckungsschutz nach § 127 GemO. Bei Insolvenz der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ kann die Stadt die Gesamtsumme von 426 000 Euro verlieren, - auch wenn das Tübinger Projekt die Insolvenz nicht mit verursacht. Das Risiko würde nur gemindert, wenn für das Tübinger Projekt eine eigenständige Firma gegründet würde. Offensichtlich braucht jedoch die Genossenschaft die Tübinger Bürgschaftszusage zur Absicherung anderer und weiterer Projekte. Grundsätzlich darf die Stadt nach § 88 Abs. 1 GemO keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter bestellen, schon gar nicht für bürgschaftsfinanzierte Projekte nach dem Schneeballsystem. Wenn die Aufsichtsbehörde gefälligkeitshalber eine Ausnahmegenehmigung erteilt, beseitigt dies nicht das „Gschmäckle“, das dieser Bürgschaft anhaftet.

3. Als Argument für die Bürgschaftswürdigkeit der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ wurde seitens der Tübinger Stadtverwaltung vorgebracht, Vertreter der Stuttgarter SPD, Grünen und CDU säßen im Aufsichtsrat der Genossenschaft. Das gibt dem Ganzen den Geschmack einer Amigo-Affaire. Nachdem dieses parteipolitische Argument gefallen ist, verbietet sich eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Tübingen erst recht.

4. „Die Tatsache, dass die Immobilienspezialisten der L-Bank davon ausgehen, dass nur 37% des ursprünglichen Werts im Liquidationsfall sicher erzielt werden können, ist ein Indiz dafür, dass es ein relevantes Verwertungsrisiko im Insolvenzfall gibt.“ Dieser Satz aus der Verwaltungsvorlage 278/2004, der in der Vorlage 278a/2004 nicht mehr auftaucht, wiegt schwerer als die nachgeschobenen Mutmaßungen über Risikominimierungen und die Hinweise auf Schludrigkeiten (andere machen es ja auch so) anderer Städte. Der Bürgschafts-Fälligkeits-Fall des SPD-Parteigenossen Deyle in Stuttgart dürfte ja noch bekannt sein.

5. Die Argumentation, nur so könnten noch Sozialwohnungen gefördert werden, entlarvt sich als pure Heuchelei, wenn die Stadt gleichzeitig den Verkauf von Billigwohnungen seitens der städtischen GWG betreibt.

Fraktion der Tübinger Linken / PDS
Anton Brenner

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Montag, 25. Oktober 2004
Antrag zur Umsetzung von Hartz IV im Landkreis
TüL/PDS Tübinger Linke / Partei des Demokratischen Sozialismus - PDS
Im Tübinger Kreistag: Gerhard Bialas. Anton Brenner

c/o Anton Brenner. Im Buckenloh 11, 72070 Tübingen. Tel. 40450. Fax: 49992
E-Mail: brenner-tuebingen@t-online.de Internet: http://www.tuel-pds.de

Kreistagssitzung am 27.10.2004

Zur Umsetzung von Hartz IV ( Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ) ab 1. Januar 2005.

Antrag 1
Die Verwaltung des Kreises Tübingen wird aufgefordert die bisherigen Wohnkostenbegrenzungen des Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) nicht zum 1.1.2005 einfach auf die Gesamtgruppe der LeistungsbezieherInnen nach SGB II und SGB XII zu übertragen. Stattdessen ist "Angemessenheit" der Wohnkosten so zu definieren, dass Kostensenkungsaufforderungen und Kürzungen bei laufenden Wohnverhältnissen ab 1.1.2005 auszuschließen sind. Hartz IV bedingte Zwangsumzüge sind abzulehnen. "Wer arbeitslos ist oder wird, darf nicht auch noch aus der Wohnung gedrängt werden."

Antrag 2
Die Verwaltung des Kreises Tübingen verzichtet auf die Schaffung sogenannter Ein-Euro-Jobs. Ferner sollen auch bei sogenannten freien Trägern solche "Beschäftigungsverhältnisse" nicht subventioniert werden.
Wer Ein-Euro-Jobs schafft, soll nicht mehr öffentlich gefördert werden.

Gerhard Bialas
Anton Brenner

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Dienstag, 19. Oktober 2004
Antrag zur Umsetzung von Hartz IV
Tübinger Linke / Partei des Demokratischen Sozialismus
Stadtratsfraktion Tübingen

Gerlinde Strasdeit
Frischlinstraße 7
72074 Tübingen
tel 07071/21534
fax über 07071-23946
17.10.2004 G
Gemeinderatsitzung am 18.10.2004

Zur Umsetzung von Hartz IV ( Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ) ab 1. Januar 2005.

Antrag 1
Die Verwaltung der Universitätsstadt Tübingen wird aufgefordert die bisherigen Wohnkostenbegrenzungen des Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) nicht zum 1.1.2005 einfach auf die Gesamtgruppe der LeistungsbezieherInnen nach SGB II und SGB XII zu übertragen. Stattdessen ist "Angemessenheit" der Wohnkosten so zu definieren, dass Kostensenkungsaufforderungen und Kürzungen bei laufenden Wohnverhältnissen ab 1.1.2005 auszuschließen sind. Hartz IV bedingte Zwangsumzüge sind abzulehnen. "Wer arbeitslos ist oder wird, darf nicht auch noch aus der Wohnung gedrängt werden."

Antrag 2
Die Verwaltung der Universitätsstadt Tübingen verzichtet auf die Schaffung sogenannter Ein-Euro- Jobs. Ferner sollen auch bei sogenannten freien Trägern solche "Beschäftigungsverhältnisse" nicht subventioniert werden.
Wer Ein-Euro-Jobs schafft, soll nicht mehr öffentlich gefördert werden.

für die Fraktion

Gerlinde Strasdeit

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Freitag, 24. September 2004
Antrag: Stadtbusse als Hauptverursacher der Feinstaubemission in der Tübinger Innenstadt
Die Stadt Tübingen tut alles, um den Feinstaub-Ausstoß, insbesondere seitens der Busse im Stadtverkehr, zu verringern.

Neue Busse werden entweder mit Erdgas betrieben oder verfügen über Partikelfilter.

Die eingesetzten Busse werden mit Partikelfilter ausgerüstet bzw. auf Erdgas umgestellt.

Städtische Fahrzeuge werden, soweit technisch möglich, auf Gasbetrieb und Partikelfilter umgerüstet, neue Fahrzeuge nur mit Gasbetrieb bzw. Partikelfilter angeschafft.

Mit den Partnerfirmen Kocher und Schnaith wird ein zeit- und Aktionsplan aufgestellt und bis Dezember 2004 dem Gemeinderat vorgelegt.

Im Westen Tübingens wird eine zweite Gastankstelle für Autos und Busse eingerichtet. Die bereits bestehende Auto-Gas-Tankstelle wird auch für die Busbetankung umgerüstet. Die Tübinger Gastankstellen bieten den günstigsten Gaspreis in den Regionen Neckar-Alb und Stuttgart an.

BEGRÜNDUNG

In Tübingen werden gesetzliche Grenzwerte überschritten (Siehe auch den Artikel von Hagen Kluck im Schwäbisches Tagblatt vom 21.9.04: „Dicke Luft im Oberzentrum. Umweltministerium ordnet Luftreinhalte- und Aktionspläne für die beiden Städte an“). Diesel-Feinstaub ist krebserregend und die ebenfalls vom Dieselstaub verursachten Allergien werden zur Volksseuche. Innerhalb der Stadt sind die Busse Hauptquelle des Diesel-Feinstaubs. Sofortiges Handeln ist geboten. Weitere Untätigkeit wäre unverantwortlich und könnte zu Schadensersatzansprüchen an die Stadt führen. Die Stadt Tübingen muss die Gesundheits- und Lebensrisiken vermindern, damit mehr Bürger die Chance haben, die zukünftige Stadtbahn überhaupt erleben zu können.

Für die Fraktion der Tübinger Linken / PDS

Anton Brenner

(Die anderen Fraktionen werden gebeten, diesen Antrag zu unterstützen.)

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Sonntag, 6. Juni 2004
Russ-Scherer will vom alten Gemeinderat noch schnell den Segen für ihre Verwaltungsreform. Gerd Weimer und Eugen Höschele werden noch 2 Jahre gemobbt und gegeneinander gehetzt.
Vorlage 367d/03 zum Tagesordnungspunkt 2 (Verwaltungsreform) am 7. Juni 2004:

Antrag zum Tagesordnungspunkt 3 der Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2004 (wurde auf 7.6.04 verschoben):

Der Gemeinderat muss sich darüber im Klaren sein, dass mit dem heutigen Beschluss letztlich die Ersetzung des Beigeordnetenmodells durch ein Fachbereichsmodell beschlossen werden soll.

Das Beigeordnetenmodell hat den Vorzug, dass der Gemeinderat selbst einen Teil der Verwaltungssitze wählen und abwählen kann. Die politisch gewählten Bürgermeister sind nicht nur der Oberbürgermeisterin, sondern auch den gewählten Vertretern der Bürgerschaft verantwortlich. Diesem Anspruch werden sie jedoch nur gerecht, wenn sie auch eine gewisse Selbständigkeit gegenüber der Oberbürgermeisterin und ein eigenes Profil zeigen. Sie tun sich unter anderem deswegen schwer damit, weil über ihren Häuptern das Damoklesschwert der Reduzierung von drei auf zwei Beigeordnete schwebt. Außerdem verlieren sie durch die Matrixorganisation, die Kompetenz-Center und die neuen Fachbereichsleitungen ihre Aufgabe. Niemand würde es mehr bemerken, wenn ihre Posten morgen wegfielen. Insbesondere die Bürgermeister Gerd Weimer und Eugen Höschele sind einem dauernden persönlichen Druck ausgesetzt. Ihre Wahlperiode läuft 2006 aus. Nach der jetzigen Beschlusslage fällt dann eine Stelle weg. Beide müssen also der Oberbürgermeisterin besonders zu Willen sein, damit des anderen Stelle wegfällt. Der Gemeinderat hat nichts von Bürgermeistern, die sich als Erfüllungsgehilfen der Oberbürgermeisterin sehen. Es ist traurig zu beobachten, wie Gerd Weimer schon über seinen Rückweg in die Schule sinniert und Eugen Höschele ständig versucht, die CDU-Fraktion auf OB-Kurs zu bringen und vom Unterschreiben gemeinsamer Anträge abzubringen. Um diese unwürdige Situation zu beenden, beantragen wir:

1. Vertagung bis 2006

Die Entscheidung über die Kompetenz-Center und die Veränderung des Kulturamts wird auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Amtszeit der beiden Beigeordneten Eugen Höschele und Gerd Weimer im Jahre 2006 vertagt. Erst dann kann sinnvollerweise darüber entschieden werden, welches Modell – Matrixorganisation mit Kompetenz-Centern oder Beigeordneten-Modell – in Zukunft gelten soll. Eine Doppelorganisation in den nächsten beiden Jahren vergrößert den Unmut und das Chaos in der Verwaltung.

2. Bei Ablehnung des Vertagungsantrages: Beibehaltung des Beigeordnetenmodells bis zum Jahre 2006

Zumindest bis zum Jahre 2006 wird das Beigeordnetenmodell beibehalten. Die Verdoppelung der Führungsebene mit der Parallel-Organisation der Kompetenz-Center wird vermieden. Wenn die Beigeordneten sich vermehrt auch gegenüber den gewählten Volksvertretern verantwortlich fühlen, steht dann einer Wiederwahl nichts im Wege, - natürlich in Abhängigkeit davon, ob CDU und SPD weiter zu den größten Parteien im Gemeinderat gehören.

3. Bei Ablehnung der Anträge 1 und 2 und Annahme des Verwaltungsantrags 3 b: Beschluss einer neuen Verwaltungsstruktur.

Mit dem heutigen Beschluss gilt das Matrixmodell mit Führungsunterstützung, Kompetenz-Centern und Fachbereichsverantwortlichen als neues Leitungsmodell. Die bisherigen Beigeordneten entfallen nach Beendigung ihrer Amtszeit, da eine doppelte Führungsebene organisatorisch unsinnig und finanziell nicht vertretbar ist. Bis zum Ablauf ihrer Amtszeit werden die drei Beigeordneten mit Sonderaufgaben betraut, z.B. als Springer und zur Sicherstellung des 3-Millionen-Euro-Sponsorings für die Tü-Arena.

Für die Fraktion der TÜL/ PDS

Anton Brenner

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Donnerstag, 20. Mai 2004
Oberbürgermeisterin Russ-Scherer, Sportbürgermeister Gerd Weimer und Finanzbürgermeister Eugen Höschele schauen nach neuen Geldquellen


Beim Richtfest der TüArena. Über 3 Millionen kostet die TüArena mehr als geplant. 3 Millionen sollen über eine Luftbuchung "Sponsoring" finanziert werden. Der Haushaltstitel könnte genauso gut heißen: Geplante Lotto-Gewinne. Der frühere Tübinger Oberbürgermeister erz?hlt immer, er habe zwei sehr unterschiedliche Amtsleiter gehabt. Der eine, Chef des Hochbauamts, habe immer eine geringe Summe angesetzt, um den Gemeinderat zu einem Ja zu bewegen, und habe dann kräftig überzogen. Der andere, Chef des Tiefbauamts, habe immer mehr kalkuliert, um dann am Schluss günstiger dazustehen. Das Schwindelsystem des Ersteren ist heute das Grundprinzip der Oberbürgermeisterin. Sie war Pressesprecherin bei einem Versicherungskonzern. Russ-Scherer hat das verlogene Verkaufskonzept von Drückerkolonnen zum Leitbild der Stadt Tübingen gemacht.

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Dienstag, 20. April 2004
Antrag: Stadtmuseums-Fahne wieder anbringen
Vorlage 512/04 - Tübingen, 25.03.04

Interfraktioneller Antrag

AL, FDP, FL, TÜL/PDS-Fraktion:


Die Verwaltung wird beauftragt die Fahne "Stadtmuseum", die bis vor kurzem noch am Kornhaus angebracht war, umgehend wieder an ihrem ursprünglichen Ort anzubringen.

Begründung:
Stadtmuseum, Zimmertheater, Stadtbücherei, Kulturhalle und Museum Schloss Hohentübingen sind kulturelle Einrichtungen von herausragender Bedeutung im gesellschaftlichen Leben Tübingens.

Sie gehören von ihrem Charakter her zu einer deutlich anderen Gebäudekategorie als Privatgebäude oder Geschäftsgebäude.

So dient die Fahne "Stadtmuseum" Einheimischen und Touristen als Hinweis für das im Kornhaus befindliche Museum und weist auf ein kulturelles und nicht ein wirtschaftliches Geschehen hin.

Fahnen sind in ihrer ursprünglichen Bedeutung symbolische Zeichen, sind also kulturelle Bedeutungsträger und im obigen Sinne keine Werbeanlage.

Wir legen Wert darauf, dass der Antrag im nächsten Kulturausschuss behandelt wird.

Für die AL-Fraktion
gez.: Hölscher

Für die FL-Fraktion
gez.: Schiffler

Für die FDP-Fraktion
gez.: Schöning

Für die TÜL/PDS-Fraktion
gez.: Brenner

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