Freitag, 17. Dezember 2004
Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer gesteht Fehler ein und entgeht damit einer Rüge des Regierungspräsidiums.

Die Tübinger Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer hat Erfahrung. Im Gönnenwein-Skandal zog sie ihren Kopf per Selbstanzeige aus der Schlinge. Jetzt kam sie einer Belehrung durch das Regierungspräsidium per Schuldeingeständnis zuvor.

Im Auftrag des Regierungspräsidenten Wickert teilt die Rechtsaufsicht (Dr. Friedrich Weber) die Auffassung der Tübinger Linken / PDS.

Deren Fraktionsvorsitzender im Tübinger Gemeinderat, Anton Brenner, hatte am 15.11.2005 das Regierungspräsidium gebeten, „die Oberbürgermeisterin der Stadt Tübingen, Frau Russ-Scherer, über die Unrechtsmäßigkeit zu belehren. ... Frau Stadträtin Strasdeit durfte die Position der TÜL/PDS-Fraktion zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13 „Kommunalisierung der Landeszuschüsse für Kindertagesstätten“ nicht vortragen. Die Oberbürgermeisterin begründete dies damit, Stadträtin Strasdeit habe schon gesprochen, da sie ihren Änderungsantrag vorstellte. Es muss jedoch das Recht geben, vor der Abstimmung wie die anderen Fraktionen zu den weiteren Anträgen zu sprechen und das Abstimmungsverhalten zu begründen.“

In dem Antwortschreiben des Regierungspräsidiums vom 16.12.2004 heißt es dazu: „Zu dem ... Sachverhalt führte die Oberbürgermeisterin gegenüber dem Regierungspräsidium aus, der Stadträtin Strasdeit hätte in der Tat die Möglichkeit für einen weiteren Redebeitrag gewährt werden müssen. Eine Belehrung der Frau Oberbürgermeisterin über diesen Punkt, wie in ihrem Schreiben gefordert, erübrigt sich somit.“

Es mag ja sein, dass der Tübinger Stadtverwaltung manche kritische Positionen der Fraktion der Tübinger Linken / PDS unangenehm sind. Die Oberbürgermeisterin fiel deshalb gern auf den Antrag von Stadtrat Horn (UFWUT), die abweichenden Stellungnahmen der Tübinger Linken zu unterbinden, herein und musste nun beim Regierungspräsidium Abbitte leisten.