Dienstag, 20. Januar 2004
Antrag auf Vertagung der Grundsteuererhöhung
Anton Brenner
Stadtrat der Tübinger Linken / PDS

19. Januar 2004

ANTRAG AUF VERTAGUNG DER GRUNDSTEUERERHÖHUNG

Die Frage der Grundsteuererhöhung wird erst nach der Überprüfung der aus dem Ruder gelaufenen Großprojekte

* Technologiepark Obere Viehweide
* TüArena
* Wirtschaftsförderungsgesellschaft
* Automatische Parkhäuser in Loretto und Französischem Viertel

entschieden.


BEGRÜNDUNG

1. Statt 1,6 Millionen Euro wurde inzwischen fast das Vierfache für ein Subventionsmodell verausgabt, das so heute nicht mehr beschlossen würde. Es ist längst bekannt, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie HighTech-Firmen eher durch eine vorbildliche Kinderbetreuung, durch gute Schulen, maßvolle Steuern und ein vielfältiges kulturelles Angebot angelockt werden. Der Staat soll sich auf seine Kernkompetenz beschränken. Der Wettbewerb unter den Städten geht längst um junge Familien. Der Wettstreit, wer mehr Subventionen verpulvert, ist von gestern. Wenn wir jetzt wegen der weiteren Ausgaben für die Obere Viehweide die Steuern erhöhen, schaden wir dem Wirtschafts- und Technologiestandort Tübingen. Über 1 Million Euro sind noch nicht ausgegeben, 800 000 Euro sollen für vorgezogene Grundstückskäufe ausgegeben werden, obwohl die Zukunft selbst in eingeführten Biotechnologiezentren wie München düster aussieht. Dem verlorenen Geld wird weiter gutes Geld nachgeworfen. Das ist unverantwortlich. Bevor noch ein Euro mehr ausgegeben wird, muss das ganze Projekt überprüft werden. Mit dem Land Baden-Württemberg und der L-Bank sind Verhandlungen über die Mietgarantie aufzunehmen. Es geht nicht an, dass die L-Bank als Firma des Landes Baden-Württemberg auf der einen Seite den Mietern auf der Oberen Viehweide das Geld entzieht, auf der anderen Seite auf einer 15-jährigen Mietverpflichtung besteht.

2. Den Bürgern Tübingens ist nicht zu vermitteln, dass die TüArena statt 6 Millionen brutto jetzt 10 Millionen brutto, oder 8,6 Millionen netto kostet, und sie dafür zweistellige Gebühren- und Steuererhöhungen tragen müssen. Außerdem ist der Funktionstauglichkeit der Halle in Bezug auf die Leichathleten und internationale Basketballspiele in Zweifel gezogen worden. Luftbuchungen in Millionenhöhe stehen im Raum. Die Folgekosten sind völlig ungeklärt. Auch hier ist eine Bestandsaufnahme notwendig.

3. Tübingen gilt im Regierungsbezirk Südwürttemberg als Investorenschreck Nr. 1. Ein Wegfall der Wirtschaftsförderungsgesellschaft würde niemand auffallen. Trotzdem werden dort über 2 Millionen Euro gebunkert und warten darauf, vergeudet zu werden. Viele Städte kommen von dem ineffektiven Modell der Wirtschaftsförderungsgesellschaften ab, da bisher meist nur
Investitionsruinen Folge des staatlichen Wirtschaftshandelns waren. Die beste Wirtschaftsförderung sind niedere Kommunalsteuern und die Abschaffung der WIT.

4. In den städtischen Betrieben wie bei den Stadtwerken häufen sich die Leichen im Keller, ohne dass sich der Gemeinderat noch direkt mit ihnen befasst. Alles wird auf die geheim tagenden Aufsichtsräte geschoben. Jetzt haben wir den Schlamassel, dass den Stadtwerken mit den nicht funktionierenden automatischen Parkhäusern einen Defizitbringer in Millionenhöhe droht. Ich habe damals gefragt, ob die Befürworter auch ihr privates Geld für so eine Anlage riskieren würden. Solange die Bürger sehen, dass mit ihrem Geld so sorglos umgegangen wird, ist von ihnen kein
Verständnis für eine Grundsteuererhöhung zu erwarten. Deshalb muss auch die Parkhausfrage vor einer Befassung mit der Grundsteuer offengelegt werden. Schon der damalige Beschluss über die automatischen Parkhäuser war grob fahrlässig. Wir sind dafür, dass die Frage der Haftung überprüft wird. Wenn Sie jetzt weiter den Kopf in den Sand stecken, werden Sie mutwillig und grob fahrlässige weitere Millionenschäden für die Stadt Tübingen anrichten.