Sonntag, 15. Februar 2004
Richterin Gnadenlos: Russ-Scherer auf den Spuren Schills
abrenner, 14:21h
14. Februar 2004 - Presseerklärung zum Rauswurf eines Angestellten des Technischen Rathauses durch Oberbürgermeisterin Russ-Scherer
Ein Mitarbeiter der Stadt hat privat einen Fehler gemacht. Der Richter blieb bewusst unter einem Strafmaß, das disziplinarrechtliche Folgen haben könnte. Da sich der Mitarbeiter den Vorgesetzten nicht offenbaren wollte, wurde ihm jetzt von der Tübinger Oberbürgermeisterin gekündigt.
In der Vorlage für den Gemeinderat wurde verschwiegen, dass der Richter bewusst ein niederes Strafmaß festlegte, um Folgen für den Beruf des Familienvaters zu vermeiden.
Die halbe Wahrheit ist bekanntlich eine ganze Lüge. So klingt es wie Hohn, dass die Bürgermeisterin als Kündigungsgrund gegenüber der Presse erklärte, er habe „hartnäckig gelogen“.
In diesem schwierigen Fall hätte die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein völlig anderes Engagement der Verwaltungsspitze erfordert. Möglicherweise wird das Arbeitsgericht die Gerechtigkeit wieder herstellen.
Ich habe für die Fraktion der Tübinger Linken im Verwaltungsausschuss und im Gemeinderat darauf hingewiesen, dass die ehemalige Richterin Russ-Scherer gnadenloser vorgeht als das Gericht. Mein Zitat: „Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein“, tat die bekennende Agnostikerin Russ-Scherer als „dummen Spruch“ ab. Die Doppelmoral ist für alle Angestellten der Stadt offensichtlich. Im Gemeinderat scheut sich die Oberbürgermeisterin nicht, dem Gremium direkt ins Gesicht zu lügen. Die Beispiele über die angeblich nicht genannten Zahlen in der Ausschreibung der TüArena über Höhe und Preis, und dass angeblich von Anfang an netto ausgeschrieben worden wäre, sind bekannt.
Bei diesem prominenten Vorbild fällt eine Notlüge eines in die Enge getriebenen Mitarbeiters nicht ins Gewicht.
Die Oberbürgermeisterin mag ihre „Ich-AG“ perfekt geschult haben. Von Menschlichkeit, Anstand und „sozialer Intelligenz“ ist jedoch nichts übrig geblieben.
Für die Fraktion der Tübinger Linken / PDS
Anton Brenner, Stadtrat
Ein Mitarbeiter der Stadt hat privat einen Fehler gemacht. Der Richter blieb bewusst unter einem Strafmaß, das disziplinarrechtliche Folgen haben könnte. Da sich der Mitarbeiter den Vorgesetzten nicht offenbaren wollte, wurde ihm jetzt von der Tübinger Oberbürgermeisterin gekündigt.
In der Vorlage für den Gemeinderat wurde verschwiegen, dass der Richter bewusst ein niederes Strafmaß festlegte, um Folgen für den Beruf des Familienvaters zu vermeiden.
Die halbe Wahrheit ist bekanntlich eine ganze Lüge. So klingt es wie Hohn, dass die Bürgermeisterin als Kündigungsgrund gegenüber der Presse erklärte, er habe „hartnäckig gelogen“.
In diesem schwierigen Fall hätte die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein völlig anderes Engagement der Verwaltungsspitze erfordert. Möglicherweise wird das Arbeitsgericht die Gerechtigkeit wieder herstellen.
Ich habe für die Fraktion der Tübinger Linken im Verwaltungsausschuss und im Gemeinderat darauf hingewiesen, dass die ehemalige Richterin Russ-Scherer gnadenloser vorgeht als das Gericht. Mein Zitat: „Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein“, tat die bekennende Agnostikerin Russ-Scherer als „dummen Spruch“ ab. Die Doppelmoral ist für alle Angestellten der Stadt offensichtlich. Im Gemeinderat scheut sich die Oberbürgermeisterin nicht, dem Gremium direkt ins Gesicht zu lügen. Die Beispiele über die angeblich nicht genannten Zahlen in der Ausschreibung der TüArena über Höhe und Preis, und dass angeblich von Anfang an netto ausgeschrieben worden wäre, sind bekannt.
Bei diesem prominenten Vorbild fällt eine Notlüge eines in die Enge getriebenen Mitarbeiters nicht ins Gewicht.
Die Oberbürgermeisterin mag ihre „Ich-AG“ perfekt geschult haben. Von Menschlichkeit, Anstand und „sozialer Intelligenz“ ist jedoch nichts übrig geblieben.
Für die Fraktion der Tübinger Linken / PDS
Anton Brenner, Stadtrat