Samstag, 21. Februar 2004
Politischer Karneval in Tübingen mit Russ-Scherer, Gerd Weimer, Eugen Höschele, Ulla Schreiber, Rita Haller-Haid, Herta Däubler-Gmelin und Anton Brenner

Einige der Akteure: Renate und Gerd Weimer, Rita Haller-Haid, Herta Däubler-Gmelin, Anton Brenner (von links)

Höschele verklagt Brenner wegen vier Flaschen Wein. Siehe auch: http://www.tuebinger-wein.de

Tübingens umstrittener Finanzbürgermeister Eugen Höschele, Spitzenkandidat der CDU bei der Kreistagswahl am 13. Juni 2004, der sein Überleben in der Spendenaffaire nicht zuletzt dem beherzten Eintreten von Anton Brenner verdankt, verklagt Stadtrat Brenner jetzt, weil dieser einige Weinflaschen mit einer Karikatur der vier Tübinger Bürgermeister, darunter Höschele, verschenkt hat.
Einer der Beschenkten ist der 1. Bürgermeister Gerd Weimer (SPD), der eine dieser Flaschen seiner Frau zum Geburtstag schenkte. Auch er klagt gegen jetzt gegen Stadtrat Brenner.

Tollhaus Tübingen? Tübinger Karneval? Druck seitens der Oberbürgermeisterin?


In anderen Städten wird am Schmotzigen Donnerstag (Weiberfastnacht) das Rathaus gestürmt - Nicht so in Tübingen. Hier geht die Obrigkeit gegen einen unbotmäßigen Stadtrat vor.

· Was soll man davon halten, wenn vier Bürgermeister wegen eines Ulks mit ein paar Flaschen Wein ein Gerichtsverfahren anstrengen?
· Will die Oberbürgermeisterin nur ihre Beigeordneten als Dussel vorführen?
· Jedenfalls haben die Bürgermeister die Aufforderung von Stadtrat Brenner, sich bis zum Schmotzigen Donnerstag, dem 19.2.2004 um 11.11 Uhr zu erklären, ob das Schreiben vom 4. Februar 2004 echt und ernst gemeint sei und an wen sie denn Unterlassungswünsche hätten, fast minutengenau eingehalten und an besagtem Schmotzigen Donnerstag von einem Rechtsanwaltsbüro beantworten lassen.



Am 5. Februar erhielt Brenner zwei verschlossene Kuverts ohne Absender, darunter ein seltsames Schreiben, das so aussah, als ob sich ein Witzbold einen Scherz mit einer Strafandrohung der vier Bürgermeister mit 10 000 Euro pro Bürgermeister-Weinflasche erlauben würde. Er schrieb daraufhin

Anton Brenner
Stadtrat Anton Brenner

An die vier Bürgermeister der
Stadt Tübingen
Rathaus
72070 Tübingen
5. Februar 2004
Lieber Gerd,
liebe Genossin Brigitte Russ-Scherer,
sehr geehrte Frau Ulla Schreiber,
hochverehrter Herr Eugen Höschele,


soeben habe ich in einem verschlossenen Kuvert ohne Poststempel und Absender ein Schreiben erhalten, das so aussieht, als ob es von Ihnen unterzeichnet worden wäre. Normalerweise öffne ich anonyme Post nicht. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob dieses Schriftstück von Ihnen stammt und ernst gemeint ist, oder ob ich davon ausgehen kann, dass Ihnen ein Witzbold einen üblen Streich gespielt hat.

Falls es von Ihnen stammt, Sie es ernst meinen und es nicht als Ihren Beitrag zur Tübinger Fasnet gewertet wissen wollen, kann ich Ihnen hochheilig folgendes versichern:

1. Die Montage unter Verwendung ihrer Konterfeis stellt eine Karikatur dar und kann schon von der Personenkonstellation her in Tübingen von niemand als Werbung aufgefasst werden. Von den sechs bisher etikettierten Flaschen hat Gerd Weimer eine erhalten. Er hat sich sichtlich darüber gefreut und er hat diese Freude bei meinem Beisein und unter Zeugen auch anderen mitgeteilt („Schau mal, was der Anton mir da mitgebracht hat ...“). Eine andere Flasche bekam die SPD-Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid für ihre Flaschensammlung und auch deshalb, weil sie und Herta Däubler-Gmelin jedes Jahr bei meiner Frau 12 Flaschen mit ihren Portraits darauf bestellen, um damit an Silvester den diensthabenden Feuerwehrleuten und Polizisten eine Freude zu machen. Der „Schiller“ und das „Cuvée Rote Kapelle“ sind nach dem Rezept des Vorfahrs von Herta Däubler-Gmelin, des Tübinger Medizinprofessors Friedrich G. Gmelin aus dem Jahre 1822 vinifiziert. Das Buch ist in der „Schwäbischen Verlagsgesellschaft“ meiner Frau Renate Brenner erschienen. Ein Ausstellungsstück ist in der Firma meiner Frau auch in die Hände des Tagblatt-Redakteurs Ströbel geraten. Es ist also nicht nötig und auch nicht möglich, die Flaschen „unverzüglich vom Markt zu nehmen“, da sich dort meines Wissens keine befinden.
2. Da Sie die Karikaturen also solche nicht erkannt haben, bemühe ich mich redlich, die Montage so zuzurichten, dass auch Sie es verstehen. Ausweislich der Prüfungsnummer bezieht sich das Wort Qualität auf den Wein. Eine solche Prüfung steht Ihnen selbviert noch bei der nächsten Wahl bevor.
3. Mir ist sehr wohl bekannt, dass der Gott des Alten Testaments darauf bestand, dass kein Bild von ihm gemacht wird. Mit dem Allah des Korans verhält es sich ähnlich. Wo aber steht geschrieben, dass von den öffentlich-politischen Figuren Russ-Scherer, Höschele, Schreiber und Weimer kein Bildnis gemacht werden darf? Ich empfehle Ihnen zu diesem Thema den Besuch der Sonntags-Matinee am 29. Februar 2004 in der Tübinger Kunsthalle, wo sich Christoph Müller mit Hans Küng über dieses Thema unterhalten wird.
4. Bitte teilen Sie mir bis spätestens am Schmotzigen Donnerstag, dem 19. Februar 2004, 11.11 Uhr mit, ob damit ihre Unterlassungswünsche erfüllt sind. Nicht nur die Narrenpresse ist am weiteren Fortgang des neuen Tübinger Bildersturms interessiert.

Mit freundlichen Grüßen. Ihr Anton Brenner

Diese Damen haben mehr Humor.

Am Schmotzigen Donnerstag schickten die Anwälte der vier Bürgermeister ein Abmahnschreiben mit Prozessandrohung. Brenners Antwortschreiben vom gestrigen („rußigen“) Freitag:

An die Tübinger Bürgermeister Russ-Scherer,
Weimer, Höschele und Schreiber sowie die
Rechtsanwälte Dr. Guckes, Hauser, Dr. Babrowski
Rathaus
72070 Tübingen

20. Februar 2004

Das Imperium schlägt zurück – oder – Karneval in Tübingen

Liebe Bürgermeister und Rechtsanwälte,

bis heute, etwa um 11.11 Uhr, konnte ich davon ausgehen, dass das bürgermeisterliche Schreiben vom 4. Februar 2004 von einem anonymen Witzbold verfasst war, da es mir in einem verschlossenen Kuvert ohne Absender zugegangen war, wie so viele andere Schreiben (siehe Anlage).

Meine Frau hat sogar mit mir gewettet, dass es ein Witz war. Sie hat am Samstag, dem 7. Februar 2004, bei einem Fest von der Frau des Bürgermeisters Weimer erfahren, dass sie von ihrem Mann die beanstandete Flasche zum Geburtstag erhalten habe, eine Flasche, deren Nichtverbreitung ihm 3 Tage zuvor 10 000 Euro wert gewesen war?

Ich hatte ja in meinem Schreiben vom 5. Februar 2004 die Bürgermeister gebeten, mir bis zum Schmotzigen Donnerstag am 19. Februar 2004 mitzuteilen, ob die Abmahnung überhaupt von ihnen stammt oder gar ernst gemeint war. In der Zwischenzeit habe ich mich freundlich wie immer mit Bürgermeister Höschele unterhalten, der keinen Ton zu dem Jux äußerte, obwohl er sonst mit seinen Problemen durchaus bei mir Rat und Hilfe suchte und auch bekam. Auch habe ich vorgestern Frau Bürgermeisterin Schreiber an der Kasse eines Lebensmittelmarkts gesprochen, als sie – nota bene - Wein einkaufte. Auch sie war die Freundlichkeit selbst, mit keinem Ton erwähnte sie den Faschingsscherz. Deshalb muss ich mir nun ernste Sorgen machen, was Gerd Weimer und die anderen dazu brachte, eine Vollmacht für eine „gerichtliche straf- und verwaltungsrechtliche Angelegenheit“ zu unterschreiben.

Möglicherweise ist das anwaltliche Schreiben, datiert am Schmotzigen Donnerstag, in einem launischen Zustand entstanden. Von meiner Seite werden Sie dazu nicht mehr hören, als ich 5. Februar 2004 dazu sagen konnte. Nach der freundlichen Flaschenübergabe an Gerd Weimer hat von mir niemand mehr so ein wertvolles Geschenk erhalten. Als Wahlkampfscherz scheint mir Trappatonis „wie eine Flasche leer“ weit eher die persönliche und politische Situation an der Tübinger Rathausspitze zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen. Anton Brenner

Der Stein des Anstoßes. Majestätsbeleidigung im Karneval


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