Sonntag, 7. März 2004
Leserbrief: "Ist denn Mitleid strafbar?"
27. Februar 2004

Argumente gegen ein Taubenfütterungsverbot.

Bemerkung: die unterstrichene Passage wurde im Tagblatt nicht veröffentlicht.

Am 20. Februar zitierte Wolfgang Starke ein Urteil des Amtsgerichtes Saarbrücken wegen Verstoßes gegen das Taubenfütterungsverbot. Inzwischen denkt Saarbrücken jedoch um: Aus der Erfahrung heraus, dass weder das Taubenfütterverbot noch teure Taubentötungsaktionen die Anzahl der Tauben verringerten, haben sich kürzlich Saarbrücker Politiker mit Taubenfachleuten zusammengesetzt, um deren Rat einzuholen; ein weiteres Treffen ist geplant. Diese Fachleute sind zusammengeschlossen in der "Bundesarbeitsgruppe Stadttauben"; die Leiterin des Tübinger Taubenprojektes, Petra Klingler, gehört dazu und war auch mit in Saarbrücken.

Taubenfütterungsverbote gibt es schon lange. Weil sie nichts nützen, wurden neue Konzepte entwickelt, das sicher fachkundigste von der "Bundesarbeitsgruppe Stadttauben". Die Tübinger Stadtverwaltung hat es, und Petra Klingler tritt natürlich dafür ein. Obwohl darin eindringlich vom Taubenfütterungsverbot abgeraten wird, halten die hiesige Stadtverwaltung samt Gemeinderatsmehrheit stur daran fest und schreiben sogar einer Taubenfachfrau wie Petra Klingler vor, wo sie füttern darf und wo nicht!

Überhaupt ist es schier unfasslich, mit welchem Aufwand und welchen Methoden man hier versucht, dieses Verbot durchzusetzen : Weil die Stadt es zum Allheilmittel gegen die Tauben hochstilisiert hat, meinen auch Bürger/innen, die von Stadttauben nichts verstehen, für das Fütterungsverbot kämpfen zu müssen durch Bespitzeln, Beschimpfen, Denunzieren. In Frau Becks Fall führte es so weit, dass ihr jemand wörtlich schrieb: "Unter Hitler wären Sie schon lange im KZ oder in der Psychatrie"!

Die Stadtverwaltung versucht mit überdimensionierten Bußgeldbescheiden, Androhen von Pfändung und so weiter diese 80-jährige Frau, die seit Jahrzehnten Tauben füttert, auf ihre alten Tage davon abzubringen. Am 26. Februar rückte sogar Herr Kaltenmark mit vier Polizisten bei ihr an und nahm ihr das Taubenfutter weg. Würde Frau Beck Tauben züchten - also für mehr Tauben sorgen - dürfte sie "natürlich" das Futter behalten; da sie aber Tauben in ihrem Haus nisten lässt, dort deren Kot entfernt und die Eier gegen Gipseier umtauscht - also für weniger Taubennachkommen sorgt - nimmt man es ihr weg. Welch eine Logik!

"Ist denn Mitleid strafbar?", fragt Frau Beck immer wieder, wenn jemand sich über ihr Taubenfüttern erbost. In Tübingen schon. Deshalb haben die Entscheidungsträger/innen auch keines.

Adelheid Schlott, Tübingen, Falkenweg 10