Freitag, 16. April 2004
Presse: Vier Ratsfraktionen kämpfen für das Werbebanner am Tübinger Stadtmuseum
tuel-pds, 14:04h
Schwäbisches Tagblatt, Do 15.04.2004
Kultureller Bedeutungsträger
TÜBINGEN (sep). Der Prinzipienstreit über die Dauerbeflaggung des Stadtmuseums geht in die zweite Runde: Am kommenden Montag wollen vier Ratsfraktionen im Planungsausschuss per Beschluss durchsetzen, dass das Werbebanner am Kornhaus wieder aufgehängt wird.
Wie berichtet, darf das Tübinger Stadtmuseum seit nunmehr sieben Wochen nicht mehr Flagge zeigen. Ende Februar holte die Stadtverwaltung die vom zweiten Stockwerk herunter flatternde Fahne mit der Aufschrift "Stadtmuseum" ein. Was Hans-Otto Binder vom Verein der Museumsfreunde damals als "gezielten unfreundlichen Akt gegen das Stadtmuseum und alle, die es verteidigen", ansah, rechtfertigte Baubürgermeisterin Ulla Schreiber im Gemeinderat als rechtmäßigen Vollzug der Stadtbild-Satzung.
Dieses Regelwerk duldet in der Altstadt generell keine Werbeanlagen über dem Erdgeschoss. Nur ausnahmsweise, etwa bei Firmenjubiläen oder besonderen Veranstaltungen, dürfen die Hausbesitzer zwei Mal im Jahr für jeweils vier Wochen solche Hingucker an ihren Fassaden anbringen. Für die Fahne am Kornhaus schien das zehn Jahre lang nicht zu gelten. Erst als es laut Schreiber "massive Proteste von Händlern und Gastronomen über die Ungleichbehandlung von städtischen und privaten Gebäuden" gab, schritt die Bauverwaltung ein.
Diese Intervention brachte nun wiederum die Fraktionen von AL, FL, TÜL/PDS und FDP in Rage. Ihrer Ansicht nach gehört das Stadtmuseum - wie beispielsweise auch das Zimmertheater, die Stadtbücherei, die Kulturhalle und das Schloss - zu den "kulturellen Einrichtungen von herausragender Bedeutung im gesellschaftlichen Leben Tübingens". Mithin habe man es dort mit einer "deutlich anderen Gebäudekategorie" zu tun als bei den Privat- und Geschäftshäusern.
Die Fahne am Kornhaus, so heißt es in dem interfraktionellen Antrag weiter, weise nicht auf ein "wirtschaftliches Geschehen" hin, sondern diene Einheimischen wie Touristen gleichermaßen als Hinweis auf ein kulturelles Angebot. Insofern handle es sich bei der Museumsflagge keinesfalls um eine "Werbeanlage" im Sinne der Stadtbild-Satzung, sondern lediglich um ein "symbolisches Zeichen" - um einen "kulturellen Bedeutungsträger", der, so lautet der Beschlussantrag, "umgehend wieder an seinem ursprünglichen Ort anzubringen" sei.
Mit dieser Argumentation machten die vier Fraktionen, die es auf 18 der 48 Stimmen im Rat bringen, bei der Stadtverwaltung allerdings wenig Eindruck. "Die Fahne", so heißt es in ihrer Erwiderung, "kann bis zu einer eventuellen Änderung der Stadtbild-Satzung nicht wieder aufgehängt werden" - es sei denn, ausnahmsweise zu den oben genannten besonderen Anlässen.
Das wird den Fahnen-Freunden nicht gefallen, aber vielleicht gelingt es der Verwaltung ja, den am Montag im Planungsausschuss (Beginn der öffentlichen Sitzung: 16.15 Uhr im Rathaus) anstehenden Konflikt mit folgendem Angebot zu entschärfen: Der Gemeinderat könne in nächster Zeit, etwa im Workshop zur Stärkung der Altstadt, mal darüber diskutieren, ob in der Altstadt-Satzung unterschiedliche Regelungen für kulturelle und kommerzielle Werbung eingeführt werden sollten.
Kultureller Bedeutungsträger
TÜBINGEN (sep). Der Prinzipienstreit über die Dauerbeflaggung des Stadtmuseums geht in die zweite Runde: Am kommenden Montag wollen vier Ratsfraktionen im Planungsausschuss per Beschluss durchsetzen, dass das Werbebanner am Kornhaus wieder aufgehängt wird.
Wie berichtet, darf das Tübinger Stadtmuseum seit nunmehr sieben Wochen nicht mehr Flagge zeigen. Ende Februar holte die Stadtverwaltung die vom zweiten Stockwerk herunter flatternde Fahne mit der Aufschrift "Stadtmuseum" ein. Was Hans-Otto Binder vom Verein der Museumsfreunde damals als "gezielten unfreundlichen Akt gegen das Stadtmuseum und alle, die es verteidigen", ansah, rechtfertigte Baubürgermeisterin Ulla Schreiber im Gemeinderat als rechtmäßigen Vollzug der Stadtbild-Satzung.
Dieses Regelwerk duldet in der Altstadt generell keine Werbeanlagen über dem Erdgeschoss. Nur ausnahmsweise, etwa bei Firmenjubiläen oder besonderen Veranstaltungen, dürfen die Hausbesitzer zwei Mal im Jahr für jeweils vier Wochen solche Hingucker an ihren Fassaden anbringen. Für die Fahne am Kornhaus schien das zehn Jahre lang nicht zu gelten. Erst als es laut Schreiber "massive Proteste von Händlern und Gastronomen über die Ungleichbehandlung von städtischen und privaten Gebäuden" gab, schritt die Bauverwaltung ein.
Diese Intervention brachte nun wiederum die Fraktionen von AL, FL, TÜL/PDS und FDP in Rage. Ihrer Ansicht nach gehört das Stadtmuseum - wie beispielsweise auch das Zimmertheater, die Stadtbücherei, die Kulturhalle und das Schloss - zu den "kulturellen Einrichtungen von herausragender Bedeutung im gesellschaftlichen Leben Tübingens". Mithin habe man es dort mit einer "deutlich anderen Gebäudekategorie" zu tun als bei den Privat- und Geschäftshäusern.
Die Fahne am Kornhaus, so heißt es in dem interfraktionellen Antrag weiter, weise nicht auf ein "wirtschaftliches Geschehen" hin, sondern diene Einheimischen wie Touristen gleichermaßen als Hinweis auf ein kulturelles Angebot. Insofern handle es sich bei der Museumsflagge keinesfalls um eine "Werbeanlage" im Sinne der Stadtbild-Satzung, sondern lediglich um ein "symbolisches Zeichen" - um einen "kulturellen Bedeutungsträger", der, so lautet der Beschlussantrag, "umgehend wieder an seinem ursprünglichen Ort anzubringen" sei.
Mit dieser Argumentation machten die vier Fraktionen, die es auf 18 der 48 Stimmen im Rat bringen, bei der Stadtverwaltung allerdings wenig Eindruck. "Die Fahne", so heißt es in ihrer Erwiderung, "kann bis zu einer eventuellen Änderung der Stadtbild-Satzung nicht wieder aufgehängt werden" - es sei denn, ausnahmsweise zu den oben genannten besonderen Anlässen.
Das wird den Fahnen-Freunden nicht gefallen, aber vielleicht gelingt es der Verwaltung ja, den am Montag im Planungsausschuss (Beginn der öffentlichen Sitzung: 16.15 Uhr im Rathaus) anstehenden Konflikt mit folgendem Angebot zu entschärfen: Der Gemeinderat könne in nächster Zeit, etwa im Workshop zur Stärkung der Altstadt, mal darüber diskutieren, ob in der Altstadt-Satzung unterschiedliche Regelungen für kulturelle und kommerzielle Werbung eingeführt werden sollten.