Donnerstag, 5. Februar 2004
Gemeinderatsprotokoll März 1995: Debatte über die TSG Halle
Riethmüller und Schöning waren damals 2,3 Millionen Euro zuviel, 9 Jahre später, bei noch schlechterer Haushaltslage, stimmen sie für eine Belastung des städtischen Haushalts in dreifacher Höhe


2. März 1995 * 22.



HHSt. 2.5500.987000 Förderung des Sports; Bauzuschüsse an Vereine

StR Goller erklärt sich für befangen und zieht sich vom Sitzungstisch zurück.

StRin Hahn stellt folgende Geschäftsordnungsanträge:
1. Es ist festzustellen, wer in diesem Gremium Mitglied der TSG Tübingen ist.
2. Anschließend werden die betreffenden Personen befragt, ob sie bei diesem Punkt befangen sind.
3. Bestreiten die betreffenden Personen befangen zu sein, dann entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung nach * 18 Abs. 4 GemO über das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes.
Ihrer Ansicht nach haben alle TSG-Mitglieder ein unmittelbares Interesse am Zuschuß der Stadt zum Hallenbau. Der in * 18 GemO geforderte unmittelbare Vor- oder Nachteil sei auch bei einfachen TSG-Mitgliedern gegeben; diese seien somit im Gemeinderat befangen.

OBM Dr. Schmid erinnert daran, daß das Thema Befangenheit im Tübinger Gemeinderat immer wieder eine Rolle gespielt habe. Der Gemeinderat habe sich in der Vergangenheit, z.B. im Fall der Befangenheit von Landes-
bediensteten bei Vorhaben des Landes, gegen eine einengende Auslegung der Befangenheitsvorschriften gewehrt.

* 22.2. März 1995

Der Antrag von StRin Hahn würde bedeuten, daß zukünftig bei der Behandlung von Vereinsangelegenheiten jedes einfache Vereinsmitglied im Gemeinderat befangen wäre. Dies entspreche eindeutig nicht der Gemeindeordnung sowie der Kommentierung und Rechtsauffassung hierzu. Der unmittelbare Vor- oder Nachteil werde bei einfachen Vereinsmitgliedern nicht gesehen. Anders sehe es aus beim Vorstand oder Repräsentanten des Vereins; aus diesem Grund habe sich auch StR Goller für befangen erklärt.
Wenn der Gemeinderat der Rechtsauffassung von StRin Hahn folgen und einen entspechenden Beschluß fassen würde, dann wäre dieser Beschluß rechtswidrig und er müßte diesem Beschluß widersprechen. Dies würde dann zwangsläufig zu einer Vertagung führen.
Weil er jedoch genau wisse, daß ein solcher Beschluß rechtswidrig wäre, werde er über den Antrag von StRin Hahn nicht abstimmen lassen; ein solcher Antrag sei nicht zulässig.

StRin Hahn nimmt die Ausführungen von OBM Dr. Schmid zur Kenntnis. Sie werde sich überlegen, was sie in dieser Angelegenheit unternehmen wolle.

OBM Dr. Schmid ergänzt, daß er sich in dieser Frage bei der Aufsichtsbehörde abgesichert habe.

Zu dieser Haushaltsstelle liegen folgende Anträge vor:

SPD-, CDU- und UFW-Fraktion beantragen, den Ausgabeansatz bei dieser Haushaltsstelle um 2,5 Mio. DM zu erhöhen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. DM (fällig 1996) zu veranschlagen. Weiter bestehe noch aus dem Jahr 1993 ein Haushaltsrest in Höhe von 500 000 DM. Die genannten Beträge sollten der TSG als Zuschuß zum Hallenbau gewährt werden.
Der Ausgabeansatz in Höhe von 2,5 Mio. DM soll mit einem Sperrvermerk zur Freigabe durch den Verwaltungsausschuß versehen werden. Vor Aufhebung des Sperrvermerks müsse die TSG folgende Auflagen erfüllen:

1. Vorlage Gesamtinvestitionsplan (Gesamtkostenberechnung)
2. Vorlage Gesamtfinanzierungsplan und Nachweise
3. Nachweis der Finanzierung des Vereinsanteiles durch Bankbestätigung
4. Eintragung einer Grundschuld auf das Erbbaurecht zugunsten der Stadt
Tübingen in Höhe des Gesamtzuschußbetrages

2. März 1995 * 22.

5. Aufteilung der Folgekosten entsprechend der Nutzung der Halle (ange paßt an die Regelung bei der Tanzsporthalle im Loretto-Objekt)

Die AL-Fraktion beantragt, beim Ausgabeansatz der Verwaltung 20 000 DM zu streichen.

StRin Braungardt-Friedrichs zeigt sich froh darüber, daß heute das Projekt TSG-Halle zur endgültigen Entscheidung heranstehe. Allen sei klar, daß dieses Projekt heute beschlossen oder zu Grabe getragen werde. Sie geht kurz auf die öffentliche Diskussion der letzten Wochen ein und kritisiert insbesondere die Rolle des Schwäbischen Tagblatts dabei.
Seit Jahren sei man sich darüber einig, daß Tübingen eine weitere Sporthalle für Schul- und Breitensport brauche. Zwischen Kilchberg und Bühl sei eine einfache Sporthalle für 5,5 Mio. DM geplant gewesen. Beim Schulzentrum in der Weststadt sei beabsichtigt, eine Schulsporthalle für über
10 Mio. DM zu bauen; dieser Betrag sei derzeit überhaupt nicht darstellbar. In dieser Situation hätten Tübinger Vereine die Initiative ergriffen. Sie verweist auf den Hallenumbau durch die Tanzsportvereine in der Südstadt. Durch die Initiative der TSG komme die Stadt zu einer weiteren günstigen Möglichkeit, Schulsportkapazitäten zu schaffen. Hier biete sich ihrer Ansicht nach eine einmalige Gelegenheit. Sie macht weiter darauf aufmerksam, daß es der TSG gelungen sei, Zuschüsse in Höhe von ca. 3,4 Mio. DM für die Halle an Land zu ziehen, die nur an Vereine und nicht an die Stadt ausbezahlt werden.
Die SPD-Fraktion stelle sich der Sache wegen hinter dieses Projekt und nicht der Personen wegen. Es sei in ihrer Fraktion sorgfältig abgewogen und reiflich überlegt worden. Zwei Mitglieder der SPD-Fraktion seien bei der Abwägung zu einem anderen Entschluß gekommen und werden entsprechend abstimmen.
Es werde sehr wohl gesehen, daß die drei Projekte Hauptschule, Realschule und Hallenneubau die städt. Gelder in der Zukunft extrem binden werden und dem Gemeinderat kaum Spielraum für weitere Investitionen lasse. Der Gemeinderat werde sich in Zukunft nur noch auf Pflichtaufgaben konzentrieren können. Ihre Stimme bekomme die Halle bzw. den Zuschuß bestimmt nicht für den Spitzensport, sondern für die Schaffung von Hallenkapazität für den Schul- und Breitensport.
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion zu den Grundstückserlösen sei deutlich gemacht worden, daß der Zuschuß für die Halle den städt. Haushalt nicht durch weitere Zinsen belasten solle.

* 22.2. März 1995

StR Pantel schließt sich für die CDU-Fraktion weitgehend der Argumentation von StRin Braungardt-Friedrichs an. Mit dem Zuschuß der Stadt werde in erster Linie der Schulsport, in zweiter Linie der Breitensport und erst in dritter Linie der Erwachsenen-/Leistungs- und Spitzensport unterstützt.
Er weist ebenfalls darauf hin, daß durch diesen Zuschuß nicht die Darlehensaufnahme des städt. Haushalts ausgeweitet und damit die Zinsbelastung erhöht werden soll. Entsprechende Anträge zu den Grundstückserlösen seien bereits gestellt worden. Noch in diesem Jahr müsse eine Umstrukturierung bei den Verkaufsmodalitäten vorgenommen werden.

StR R. Klink zeigt sich für die UFW-Fraktion froh darüber, daß sich eine Mehrheit für diesen Zuschuß abzeichne. Bedauerlich sei jedoch, wie die öffentliche Diskussion, insbesondere im Tagblatt, hierzu abgelaufen sei; eine solche Polarisierung sei nicht notwendig gewesen.
Er macht deutlich, daß durch den Bau dieser Halle andere Sporthallen in Tübingen entlastet und dort dann Kapazitäten frei werden. Tübingen erhalte endlich eine angemessene Halle, die sowohl den Ansprüchen von Schul-, Breiten- als auch Spitzensportlern genüge. Der Hallenbau durch die TSG sei ein lobenswertes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement in der Stadt.

OBM Dr. Schmid faßt zusammen, daß es beim Antrag von SPD-, CDU- und UFW-Fraktion um einen Zuschuß an die TSG in Höhe von insgesamt 4,6 Mio. DM gehe. Zu diesem beantragten Zuschuß nimmt er Stellung.
Unstreitig sei, daß
1. ein Übungsraumdefizit im Schul- und Vereinssport bestehe und diesem Defizit durch die Halle teilweise abgeholfen werden könnte,
2. Tübingen wahrscheinlich nie mehr zu so einer "billigen" Halle kommen
werde,
3. die TSG-Halle und ihre Finanzierung kein neues Modell für Tübingen
darstelle.
Trotz dieser für die Halle sprechenden Argumente habe er im Haushaltsentwurf der Verwaltung aus folgenden Gründen keine Beträge hierfür vorgesehen:
Der Haushaltsplanentwurf 1995 sei der problematischste, den er je habe vorlegen müssen. Eine ordentliche Schuldentilgung sei nicht möglich. Aus
2. März 1995 * 22.

dem Verwaltungshaushalt stehe kein Pfennig für Investitionen zur Verfügung. Investitionen müßten demnach über Schulden bzw. aus Grundstückserlösen finanziert werden. Mittelfristig wirkende Konsolidierungsbeschlüsse seien zwar gefällt, aber noch nicht umgesetzt worden. Diese Konsolidierungsbemühungen sollten nicht konterkariert werden durch das Aufsatteln eines Millionenprojekts auf den Haushalt.
Es gebe noch genügend andere städt. Defizite, so z.B. die vernachlässtigte Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen, den Umbau des Bürgerheims und Investitionen im Kindergartenbereich. Daneben sei noch in diesem Jahr mit einer Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen. Weitere finanzielle Belastungen der Kommunen kommen hinzu.
Bei der Abwägung aller Argumente könne er, so schwer es ihm falle, dem Zuschuß zur TSG-Halle kaum zustimmen.
Unglücklicherweise sei der Hallenbeschluß hier und heute mit dem Haus-
haltsbeschluß verquickt. Seine Versuche im Vorfeld, diese Zuspitzung zu entschärfen, seien erfolglos geblieben. Aus vielerlei Gründen, etwa der Kläranlage, der Realschule oder auch der Zuschüsse im sozialen und kulturellen Bereich wegen, könne die Stadt die über 4 Monate andauernden Haushaltsplanberatungen nicht beliebig fortsetzen. Eine weitere Verzögerung des Haushaltsbeschlusses sei nicht vertretbar. Die Stadt brauche endlich einen Haushalt.
Er werde sich bei der Abstimmung zu diesem Punkt der Stimme enthalten.

StR Rautenberg führt für die FL-Fraktion aus, daß Oberbürgermeister
Dr. Schmid mit seinen soeben ausführlich dargelegten Argumenten im Grunde genommen das wiederhole, was die Fraktionen, die gegen die Halle seien, ebenfalls vorbringen. Er kritisiert, daß sich OBM Dr. Schmid mit seiner angekündigten Stimmenthaltung, wie schon so oft, aus der Verantwortung ziehe. Mit der Enthaltung wolle er keine Verantwortung dafür übernehmen, was jetzt vermutlich mit einer Stimme Mehrheit über Tübingen hereinbricht. Es stehe dem Oberbürgermeister schlecht an, sich so davonzustehlen.
Er macht weiter deutlich, daß die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung zum Wesen einer Demokratie gehöre. Er verurteilt deshalb die Art und Weise, wie in diesem Fall hinter verschlossenen Türen taktiert und gemauschelt worden sei. Auf der einen Seite soll hier mit allen Mitteln ein Sportpalast bezuschußt werden, während auf der anderen Seite z.B. der
* 22.2. März 1995

Familienpaß beschnitten werde. Weiter liege von der TSG bislang noch nichts Schriftliches vor. So vermisse er bsw. Nachweise über die zugesagten Zuschüsse durch Sportverbände sowie die daran geknüpften Bedingungen, Nachweise über die Eigenbeteiligung der TSG, ein schriftliches Angebot des Generalunternehmers, etc. Zusammengefaßt gebe es lediglich einige vage Absichtserklärungen, aber keine konkreten Zahlen und Grundlagen.
Äußerst fragwürdig sei die Finanzierung des Zuschusses durch erhöhte Grundstückserlöse.
Er ist der Ansicht, daß die Fraktionen, die diesen Zuschuß zur TSG-Halle beantragt haben und unterstützen, verantwortungslos gegenüber der Stadt und deren Finanzen handeln.

StRin Patzwahl stellt fest, daß es mittlerweile drei weitere Hallen gebe, die dem Sport zugute kämen: Hindenburghalle, Grundschulhalle Waldhäuser-Ost und die Halle der Tanzsportvereine im Loretto-Areal. Diese Hallen führen bereits zu einer Entlastung der übrigen Sporthallen. Wenn ausgesagt werde, daß in Tübingen nichts für den Sport getan werde, dann sei dies falsch. Ihrer Ansicht nach ist bsw. der Umbau des Bürgerheims ein weitaus drängenderes Problem als der Neubau einer Halle. Bei der Finanzierung der Halle macht sie darauf aufmerksam, daß die TSG anfangs angegeben habe, mit einem städt. Zuschuß in Höhe von 2,7 Mio. DM auszukommen. Jetzt sei man bereits bei einem Zuschuß in Höhe von
4,6 Mio. DM angelangt. Zu dieser Kostensteigerung werde allerdings nicht der Mund aufgemacht. Zu kurz kämen bei der ganzen Diskussion auch die Folgekosten. Weiter sei noch nicht klar, welche Bedingungen die zuschuß-
gewährenden Sportverbände mit ihren Zuschüssen verbinden.
Sie betont abschließend, daß die AL-Fraktion sicher nicht sportfeindlich sei, aber es gebe in dieser Stadt weitere Aufgaben, die auch erfüllt sein wollten und zurecht eingefordert werden. In so einer Situation könne man nicht so einfach 5 Mio. DM als Zuschuß ausgeben. Für sie passe nicht zusammen, daß auf der einen Seite die Bürgerschaft mit Standardsenkungen konfrontiert und auf der anderen Seite so viel Geld für einen Zuschuß ausgegeben werde.

StR Riethmüller erklärt für die WUT-Fraktion, daß in dieser Angelegenheit nüchtern abgewogen werden müsse. Auf der einen Seite hätte die
2. März 1995 * 22.

Stadt gerne eine solche Halle. Auf der anderen Seite müsse die katastrophale Finanzsituation der Stadt gesehen werden. Seine Fraktion werde es sich bei der Abstimmung nicht so einfach machen wie der Oberbürgermeister. Auf jeden Fall verschlechtere die Halle die Möglichkeit, eine neue Realschule doch noch zu finanzieren. Aus diesem Grund werde die WUT-Fraktion gegen den Hallenneubau bzw. den Zuschuß hierfür stimmen.

StR Schöning bemerkt für die FDP-Fraktion, daß die Beratungen zum Konsolidierungspapier und zum Verwaltungshaushalt recht bescheidene Erfolge gebracht hätten. Die Stadt müsse den Großteil der im Haushaltsplan 1995 vorgesehenen Tilgungungen mit Erlösen aus der Veräußerung städt. Vermögens decken. Dies bedeute, daß die Stadt von ihrer Substanz lebe. Die Nettoinvestitionsrate sei negativ. Dies sei die finanzpolitische Realität in der sich die Stadt befinde. In dieser Situation soll nun die TSG-Halle mit ihren Folgekosten auf den Haushalt draufgesattelt werden. Die Antragsteller haben sich seiner Ansicht nach mit diesem Antrag von der haushalts
politischen Realität verabschiedet.
Der Oberbürgermeister trage mit seiner Stimmenthaltung de facto diesen Antrag mit; er könne sich später hiervon nicht distanzieren.

StR Bialas lehnt den Zuschuß zur TSG-Halle ab. Er gibt zu bedenken, daß die Sanierung der Uhlandhalle heranstehe, der städt. Wohnungsbesitz vergammle und sich die Kreisumlage erhöhen werde. Der Bau dieser TSG-Halle würde andere, sehr wichtige Bauvorhaben, vor allem im Sozial- und Schulbereich, blockieren.

StR Kern stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluß der Debatte.

Dieser Geschäftsordnungantrag wird mit 28 Ja-Stimmen beschlossen.

StR Schöning stellt den Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung.

StRin Patzwahl erklärt, daß die AL-Fraktion diesen Geschäftsordnungsantrag unterstütze.

StR Schreiber betont, daß jedem im Saal klar sei, wer für oder gegen den Zuschuß an die TSG sei. Er spreche sich gegen diese Kinderei aus.

* 22.2. März 1995

Der Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung wird mehrheitlich abgelehnt.

StRin Patzwahl zieht für die AL-Fraktion den Antrag auf Kürzung dieser Haushaltsstelle um 20 000 DM zurück.

OBM Dr. Schmid stellt fest, daß damit folgender SPD-, CDU- und UFW-Antrag zur Abstimmung stehe:
"Der Haushaltsansatz bei der HHSt. 2.5500.987000 wird um 2,5 Mio. DM erhöht. Zudem wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. DM (fällig 1996) veranschlagt. Diese Mittel sowie der Haushaltsrest aus dem Jahr 1993 in Höhe von 500 000 DM gehen als Zuschuß an die TSG.
Dieser Zuschuß wird mit einem Sperrvermerk zur Beschlußfassung im Verwaltungsausschuß versehen.
Vor Aufhebung des Sperrvermerks sind von der TSG folgende Auflagen zu erfüllen:
1. Vorlage Gesamtinvestitionsplan (Gesamtkostenberechnung)
2. Vorlage Gesamtfinanzierungsplan und Nachweise
3. Nachweis der Finanzierung des Vereinsanteiles durch Bankbestätigung
4. Eintragung einer Grundschuld auf das Erbbaurecht zugunsten der Stadt
Tübingen in Höhe des Gesamtzuschußbetrages
5. Aufteilung der Folgekosten entspechend der Nutzung der Halle (ange-
paßt an Regelung bei Tanzsporthalle im Loretto-Objekt)."

Die StRe Bialas und Rautenberg stellen den Änderungsantrag, über die Aufhebung des Sperrvermerks im Gemeinderat und nicht im Verwaltungsausschuß zu entscheiden.

OBM Dr. Schmid kommt zur Abstimmung:

Der Änderungsantrag der StRe Bialas und Rautenberg wird mit 25 Ja- und 27 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Antrag von SPD-, CDU- und UFW-Fraktion wird mit 28 Ja-, 27 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.

... link


Mittwoch, 4. Februar 2004
Bestattungen werden teurer
Schwäbisches Tagblatt, Mi 4. Februar 2004

TÜBINGEN (ST). Gegen die Stimmen von CDU und TÜL/PDS und eine Enthaltung aus der FL beschloss der Tübinger Gemeinderat am Montag eine Erhöhung der Bestattungsgebühren auf den städtischen Friedhöfen.

Rund1,5 Millionen Euro gibt die Stadt Tübingen jährlich für ihre insgesamt 13 Friedhöfe aus. Durch Bestattungsgebühren nahm sie zuletzt nur noch 78,7 Prozent der Kosten wieder ein. Verantwortlich dafür ist unter anderem eine Zunahme von günstigeren Urnenbestattungen. Obwohl die Gebühren für Beerdigungen nach dem Gemeinderatsbeschluss vom Montag jetzt deutlich steigen, klafft auch künftig noch eine Deckungslücke von knapp 280 000 Euro. Auch nach heftiger Diskussion und Sitzungsunterbrechung konnten sich die Fraktionen nicht auf die Verwaltungsvorlage einigen, die einen Kostendeckungsgrad von knapp 91 Prozent empfahl.

Schlussendlich stimmte die Ratsmehrheit einem Kompromiss zu, der nun 81,7 Prozent der Kosten für Personal, Sachleistungen und Gebäudeabschreibungen auf den Friedhöfen zurück in die Stadtkasse bringen soll. Am umstrittensten war dabei die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren auf dem historischen Stadtfriedhof von bis zu 64 Prozent. In der jetzt beschlossenen Satzung beträgt diese Erhöhung maximal 30 Prozent. Die CDU hatte zuletzt eine Deckelung der Gebührenerhöhung auf 20 Prozent beantragt.

Die TÜL/PDS wollte indes einen Verzicht auf jeglichen Zuschlag auf die städtischen Bestattungskosten. Es sei "haarsträubend", so Gerhard Bialas, "wenn wir unsere Verstorbenen behandeln wie die Weckle im Bäckerladen und den Preis fürs Sterben nach Angebot und Nachfrage kalkulieren."

... link


Drei Sonntage reichen
HGV wollte die Läden auch am 1. Advent öffnen

Schwäbisches Tagblatt, Mi 4. Februar 2004

TÜBINGEN (ec). Für das Jahr 2004 genehmigte der Gemeinderat drei verkaufsoffene Sonntage in Tübingen. Der Verband der örtlichen Einzelhändler (HGV) hatte vier beantragt. Im vergangenen Jahr waren die Geschäfte
an zwei Sonntagen geöffnet.

Seit einigen Jahren finden einheimische und auswärtige Kunden die Läden in Tübingen an zwei Sonntagen geöffnet vor: Traditionell sind dies der dritte Sonntag im September, an dem der Umbrisch-Provenzalische Markt und der Stadtlauf reichlich Publikum anlocken, sowie ein Sonntag im März, während auf den Weilheimer Wiesen die "Messe für die Familie" stattfindet. Die Zustimmung für diese beiden Termine (14. März, 19. September) bei der Rats-Abstimmung am Montagabend war erwartet worden.

Überraschend geradezu komfortabel fiel die Mehrheit für den zusätzlichen Verkaufssonntag im August (8. August) aus. Er soll Bestandteil der so genannten Tübinger Sommerinsel 2004 werden, einer mehrere Tage dauernden kulinarisch orientierten Veranstaltung von Tübinger Gastronomen ("TüGast"), bei der auf der Platanenallee auch regionale Künstler auftreten werden. Das Programm, so versichert TüGast, sei attraktiv und vor allem "anwohnerverträglich".

Lediglich sechs Ja-Stimmen (von WUT- und UFW-Fraktion) gab es für den HGV-Vorschlag, den 1. Adventssonntag (28. November) neu zu inszenieren. Auftritte von musizierenden und Gedichte vortragenden Kinder- und Schülergruppen, ein ökumenischer Gottesdienst, Advents-Essen in den Gasthöfen und eben von 13 bis 18 Uhr geöffnete Geschäfte hätten dazu gehören sollen. Nicht nur dem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und der Gewerkschaft, auch der Stadtverwaltung (sie sah rechtliche Probleme) und allen sechs anderen Rats-Fraktionen ging dies zu weit. Bei allem Verständnis für die Umsatzkrise des Einzelhandels und die Notwendigkeit publikumswirksamer Aktionen fielen die Kommentare der Ablehner doch deutlich aus: Man solle doch "die Kirche im Dorf lassen", sagte der eine, während dem anderen die biblische Szene einfiel, wie Jesus die Händler aus dem Tempel vertrieb.

... link


Die Stadt zeigt ihre Sammlung
Schwäbisches Tagblatt, Mi 4. Februar 2004

TÜBINGEN. Noch in diesem Jahr wird es im Stadtmuseum eine Sonderausstellung mit Exponaten aus der grafischen Sammlung der Stadt geben. Die Fraktionen von AL, FL und TÜL/PDS brachten am Montagabend einen entsprechenden Antrag in den Rat ein, der von CDU, UFW und FDP unterstützt wurde. Nach den "Vorgängen" im Stadtmuseum (der Diebstahl von Kunstgegenständen und der Abgang der Museumsleiterin) stoße die Sammlung auf breites Bürgerinteresse, lautete die Begründung. Wie es der Zufall wollte, hatte die OB in Absprache mit dem Kunsthallenchef Götz Adriani dieselbe Idee gehabt, weshalb Brigitte Russ-Scherer dem Ausstellungsanliegen der Fraktionen
ohne Diskussion stattgab.

... link


Der Tübinger Ortsteil Pfrondorf wächst vor allem nach innen
Schwäbisches Tagblatt, Mi 4. Februar 2004

Fast 24 Jahre ist es her, dass Pfrondorf einen Generalplan für seine räumliche Entwicklung bekam. Weil die damals ausgewiesenen Erweiterungsgebiete aber schnell überbaut waren, musste bereits im Jahr 2001 ein neuer Rahmenplan entwickelt werden. Dessen erster Entwurf sah Erweiterungsflächen von über 30 Hektar vor. Sie hätten von der Grünfläche zwischen der Blaihofstraße (links im Bild), der Alten Stuttgarter Straße (vorne quer) und der Weiherstraße (rechts) fast nichts übrig gelassen. Bei genauerem Hinsehen und im kooperativen Gespräch mit allen Beteiligten verringerten sich die Expansionswünsche auf 10 Hektar, nicht zuletzt, weil der Innenentwicklung - also der Ortskern-Belebung und der Bebauung von Lücken - große Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Nur noch an einer Stelle, westlich der Lindenstraße, soll Pfrondorf ins Grüne hinauswachsen. Und auch dies maßvoll und höchstens bis zu der hier eingezeichneten Linie Gewerbegebiet Hofstrütle - Kindergarten Weiher. Ungewöhnlich viel Lob gab es bei der abschließenden Beratung des revidierten Planes am Montagabend im Gemeinderat von den Sprechern aller Fraktionen und von Pfrondorfs Ortsvorsteher Anton Hellstern sowohl für die Art des Zustandekommens als auch für das Ergebnis. Angela Weiskopf, die stellvertretende Leiterin des Stadtplanungsamtes und Ansprechpartnerin für Pfrondorf, wurde geradezu mit Beifall überschüttet: Fast unermüdlich habe sie sich den Neugestaltungs- und Änderungswünschen aus der Bevölkerung und aus dem Ortschaftsrat gestellt und fast alle Anregungen in den aufwendigen Planungsprozess eingearbeitet.ec

... link


Dienstag, 3. Februar 2004
Freie Liste Tübingen (FL) tritt bei der Kommunalwahl im Juni nicht mehr an
Dienstag, 3. Februar 2004

aus dem Schwäbischen Tagblatt:

Stadträtin Ulrike Gottschalk sagte gestern laut Schwäbischem Tagblatt: "Mit der OB ist keine Zusammenarbeit machbar. Ich fühle mich durch ihr Verhalten in meinem ehrenamtlichen Engagement beeinträchtigt." "Unter neuen Voraussetzungen" stehe die FL, die jetzt Basisarbeit machen will, und auch sie persönlich wieder zur Verfügung.

Info: Die FL wurde 1984 gegründet und im selben Jahr mit 11,6% der Stimmen in den Gemeinderat gewählt, in dem sie seither vertreten ist.

... link


TüL-PDS beantragte Verschiebung bis nach der Kommunalwahl
Dienstag, 3. Februar 2004

von Anton Brenner

Weil es nicht zu den Kernaufgaben der GWG gehört, Kneipen zu bauen, und weil es auch nicht so eilt, da der WUT-Stadtrat ja noch bis im Jahr 2006 Wirt von Schwärzloch ist, hat die Fraktion der TüL-PDS beantragt, die Entscheidung über den Ausbau des Kasinos durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG bis nach der Kommunalwahl am 13.6.2004 zu vertagen. Der neue Kasino-Pächter sollte nicht mit der Hypothek starten, dass die alte Gemeinderatsmehrheit ihn noch auf den letzten Drücker versorgt hat. Auf Anfrage von Anton Brenner hatte die Oberbürgermeisterin im Verwaltungsausschuss erklärt, dass die Kalkulation über die Ausbaukosten des Kasinos nicht überschritten wird und auch keine anderen, notwendigen Baumaßnahmen der GWG darunter leiden.

... link


Zum Wohlfühlen
Schwäbisches Tagblatt, Di 3. Februar 2004

GWG erhält Kaufoption fürs Casino

TÜBINGEN (uha). Das ehemalige französische Offizierscasino in der Wöhrdstraße soll zu einer "Tübinger Gastlichkeit zum Wohlfühlen" werden. Dazu beschloss der Gemeinderat gestern Abend eine Kaufoption für die städtische Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau GWG. Als Pächter interessiert sich Hans-Peter Horn, Wirt des Ausflugslokals "Schwärzloch" und WUT-Stadtrat, fürs Casino.

Über 1900 Quadratmeter groß ist das Casino-Gelände am Neckarufer, das die Stadt im Dezember 2001 vom Bund gekauft hat. Die einst noblen Räumlichkeiten sind mittlerweile ziemlich herunter gekommen. Doch die Stadt hat, so Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer im Gemeinderat, "keinerlei Mittel, das Gebäude in einen Zustand zu bringen, den es verdient". Einem privaten Investor wolle man die Liegenschaft in "diesem sensiblen Bereich" jedoch nicht überlassen, zumal sich die Stadt verpflichtet hat, das Casino auch bürgerschaftlich und kulturell zu nutzen. Derzeit befinden sich dort neben den mietbaren Veranstaltungsräumen Büros und ein Restaurant, dessen Pachtvertrag zum 31. Dezember 2006 ausläuft.

Nach dem gestern gegen die Stimmen von TÜL/PDS und bei Enthaltung der FL gefassten Beschluss hat nun die städtische GWG bis zum 31. Dezember 2005 eine Kaufoption für das Filetstück an der Wöhrdstraße, und zwar zu einem Preis von 1,17 Millionen Euro, ohne Optionsgebühr.

Bis das Gebäude innen und außen saniert ist, dürften Gesamt-Investitionskosten von über drei Millionen Euro anfallen. Die soll zum Teil ein künftiger Pächter aufbringen. Laut Verwaltungsvorlage muss der sich auf ein ziemlich konkretes Nutzungskonzept einlassen: Unter dem Begriff "Tübinger Gastlichkeit zum Wohlfühlen" sollen im Casino neben einem Restaurant, noch eine Bar und ein Biergarten Platz finden. Räume für Vereine, Tagungen, Familienfeiern,
Kulturveranstaltungen - mit und ohne Bewirtung, außerdem die Verpflegung von Bus- und Gruppenreisen soll es ebenfalls geben.

Einen Interessenten für die Wohlfühl-Gastlichkeit gibt es bereits: Der Pachtvertrag der Familie Horn auf dem Schwärzlocher Hof läuft im Herbst 2006 nach 20 Jahren aus. "Auf der Suche nach einer neuen gastronomischen Existenz in Tübingen" habe man auch mit der Stadtverwaltung verhandelt, erklärt der WUT-Stadtrat Hans-Peter Horn. Und zwar mit dem Ergebnis, dass das Casino "mit einem erweiterten gastronomisch bürgerschaftlichen Nutzungskonzept die Existenzgrundlage für eine erfahrene Gastronomenfamilie bieten könnte". Ob Horn, der für die gestrige Sitzung entschuldigt war, tatsächlich vom Ammertal an den Neckar wechselt, ist allerdings noch ungewiss. Die Pacht fürs Casino soll von der GWG öffentlich ausgeschrieben werden.

... link