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Dienstag, 16. November 2004
Antrag: Keine Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“
tuel-pds, 02:26h
Gemeinderatssitzung am 15. November 2004.
Ergänzungsantrag zur Vorlage 278a/2004 betreff:
Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der
„Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“
Im Punkt 3. Lösungsvarianten wird eingefügt:
e. Die Stadt Tübingen übernimmt nur Bürgschaften für Unternehmen, an denen sie maßgeblich beteiligt ist. Eine Bürgschaftsübernahme im Fall der Wohngenossenschaft „Pro gemeinsam bauen und leben“ schafft einen Präzedenzfall und führt zu nicht verantwortbaren Risiken für die Stadt.
Begründung:
1. Das Objekt hat nach der Ertragsbewertung der Lakra nur einen Beleihungswert von 360 000 Euro. Da die „Genossenschaft“ nur 180 000 Euro Eigenmittel einbringen kann, soll die Stadt Tübingen die Finanzierungslücke von 426 000 Euro mit einer Bürgschaft schließen. Bei dem Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2003, das Baugrundstück an das Wohnprojekt Solidarité zu verkaufen, war keine Rede von einer notwendigen Bürgschaft der Stadt. Die Stadt ist also schon bei der Baugrundstücksvergabe getäuscht worden.
2. Die Stadt hat keinen Vollstreckungsschutz nach § 127 GemO. Bei Insolvenz der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ kann die Stadt die Gesamtsumme von 426 000 Euro verlieren, - auch wenn das Tübinger Projekt die Insolvenz nicht mit verursacht. Das Risiko würde nur gemindert, wenn für das Tübinger Projekt eine eigenständige Firma gegründet würde. Offensichtlich braucht jedoch die Genossenschaft die Tübinger Bürgschaftszusage zur Absicherung anderer und weiterer Projekte. Grundsätzlich darf die Stadt nach § 88 Abs. 1 GemO keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter bestellen, schon gar nicht für bürgschaftsfinanzierte Projekte nach dem Schneeballsystem. Wenn die Aufsichtsbehörde gefälligkeitshalber eine Ausnahmegenehmigung erteilt, beseitigt dies nicht das „Gschmäckle“, das dieser Bürgschaft anhaftet.
3. Als Argument für die Bürgschaftswürdigkeit der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ wurde seitens der Tübinger Stadtverwaltung vorgebracht, Vertreter der Stuttgarter SPD, Grünen und CDU säßen im Aufsichtsrat der Genossenschaft. Das gibt dem Ganzen den Geschmack einer Amigo-Affaire. Nachdem dieses parteipolitische Argument gefallen ist, verbietet sich eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Tübingen erst recht.
4. „Die Tatsache, dass die Immobilienspezialisten der L-Bank davon ausgehen, dass nur 37% des ursprünglichen Werts im Liquidationsfall sicher erzielt werden können, ist ein Indiz dafür, dass es ein relevantes Verwertungsrisiko im Insolvenzfall gibt.“ Dieser Satz aus der Verwaltungsvorlage 278/2004, der in der Vorlage 278a/2004 nicht mehr auftaucht, wiegt schwerer als die nachgeschobenen Mutmaßungen über Risikominimierungen und die Hinweise auf Schludrigkeiten (andere machen es ja auch so) anderer Städte. Der Bürgschafts-Fälligkeits-Fall des SPD-Parteigenossen Deyle in Stuttgart dürfte ja noch bekannt sein.
5. Die Argumentation, nur so könnten noch Sozialwohnungen gefördert werden, entlarvt sich als pure Heuchelei, wenn die Stadt gleichzeitig den Verkauf von Billigwohnungen seitens der städtischen GWG betreibt.
Fraktion der Tübinger Linken / PDS
Anton Brenner
Ergänzungsantrag zur Vorlage 278a/2004 betreff:
Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der
„Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“
Im Punkt 3. Lösungsvarianten wird eingefügt:
e. Die Stadt Tübingen übernimmt nur Bürgschaften für Unternehmen, an denen sie maßgeblich beteiligt ist. Eine Bürgschaftsübernahme im Fall der Wohngenossenschaft „Pro gemeinsam bauen und leben“ schafft einen Präzedenzfall und führt zu nicht verantwortbaren Risiken für die Stadt.
Begründung:
1. Das Objekt hat nach der Ertragsbewertung der Lakra nur einen Beleihungswert von 360 000 Euro. Da die „Genossenschaft“ nur 180 000 Euro Eigenmittel einbringen kann, soll die Stadt Tübingen die Finanzierungslücke von 426 000 Euro mit einer Bürgschaft schließen. Bei dem Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2003, das Baugrundstück an das Wohnprojekt Solidarité zu verkaufen, war keine Rede von einer notwendigen Bürgschaft der Stadt. Die Stadt ist also schon bei der Baugrundstücksvergabe getäuscht worden.
2. Die Stadt hat keinen Vollstreckungsschutz nach § 127 GemO. Bei Insolvenz der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ kann die Stadt die Gesamtsumme von 426 000 Euro verlieren, - auch wenn das Tübinger Projekt die Insolvenz nicht mit verursacht. Das Risiko würde nur gemindert, wenn für das Tübinger Projekt eine eigenständige Firma gegründet würde. Offensichtlich braucht jedoch die Genossenschaft die Tübinger Bürgschaftszusage zur Absicherung anderer und weiterer Projekte. Grundsätzlich darf die Stadt nach § 88 Abs. 1 GemO keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter bestellen, schon gar nicht für bürgschaftsfinanzierte Projekte nach dem Schneeballsystem. Wenn die Aufsichtsbehörde gefälligkeitshalber eine Ausnahmegenehmigung erteilt, beseitigt dies nicht das „Gschmäckle“, das dieser Bürgschaft anhaftet.
3. Als Argument für die Bürgschaftswürdigkeit der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ wurde seitens der Tübinger Stadtverwaltung vorgebracht, Vertreter der Stuttgarter SPD, Grünen und CDU säßen im Aufsichtsrat der Genossenschaft. Das gibt dem Ganzen den Geschmack einer Amigo-Affaire. Nachdem dieses parteipolitische Argument gefallen ist, verbietet sich eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Tübingen erst recht.
4. „Die Tatsache, dass die Immobilienspezialisten der L-Bank davon ausgehen, dass nur 37% des ursprünglichen Werts im Liquidationsfall sicher erzielt werden können, ist ein Indiz dafür, dass es ein relevantes Verwertungsrisiko im Insolvenzfall gibt.“ Dieser Satz aus der Verwaltungsvorlage 278/2004, der in der Vorlage 278a/2004 nicht mehr auftaucht, wiegt schwerer als die nachgeschobenen Mutmaßungen über Risikominimierungen und die Hinweise auf Schludrigkeiten (andere machen es ja auch so) anderer Städte. Der Bürgschafts-Fälligkeits-Fall des SPD-Parteigenossen Deyle in Stuttgart dürfte ja noch bekannt sein.
5. Die Argumentation, nur so könnten noch Sozialwohnungen gefördert werden, entlarvt sich als pure Heuchelei, wenn die Stadt gleichzeitig den Verkauf von Billigwohnungen seitens der städtischen GWG betreibt.
Fraktion der Tübinger Linken / PDS
Anton Brenner
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Montag, 15. November 2004
Anton Brenner: Zur neuesten Verlautbarung des Elferrats der Stadtwerke Tübingen
tuel-pds, 01:09h
Si tacuisses, philosophus mansisses. (nach Boethius)
Hedsch dei Gosch g’halda, hedde dr Bosch b’halda. (schwäbische Überlieferung)
Mit Datum vom 11.11.04 verschickten die Stadtwerke Tübingen eine Mitteilung, nach der die tatsächliche „Tarifanpassungsrate“ (Euphemismus für Preiserhöhung) des Tübinger Stadtverkehrs 3,514 % betrage und damit 0,3 % unter der Naldo-Tariferhöhung liege.
In meiner Kreisecke vor zwei Wochen hatte ich geschrieben: „Der Kreis Tübingen war beteiligt an der Naldo-Fahrpreiserhöhung von 3,8 Prozent. So treibt man die Menschen von der Schiene auf die verstopften Straßen zurück. Die Stadt Tübingen wollte mit 4,7 Prozent noch eins draufsetzen. Da die städtischen Finanzgenies jedoch Schwierigkeiten mit Brutto und Netto haben und Äpfel und Birnen addieren, zählten sie die geplanten Einnahmen für ein neues Stadtverkehrsprodukt zu die Preissteigerungen. Und da alles ganz schnell gehen musste, um meinen Vertagungsantrag zu Fall zu bringen, landete die Stadt ungewollt mit 3,6 Prozent unter der Naldo-Preiserhöhung. Weiter so!“
Herr Schwarz von den Stadtwerken fabuliert dagegen im Schreiben vom 11.11. 04: „Um die Auswirkungen von Tarifanpassungen nach den neuesten Verträgen darzustellen und eine Durchschnittsrate errechnen zu können, sind zwischenzeitlich komplexe Berechnungsschemata mit Zwischenrechnungen notwendig. Aufgrund dieser Komplexität war zum Zeitpunkt der VBR-Sitzung weder naldo noch dem SVT bewusst, welche Auswirkungen durch eine Veränderung von Einzelpreisen im Gesamtgebilde entstehen werden.“
Die fällige Strafe für die Unterschreitung der Naldo-Tarife bleibt der Stadt Tübingen laut Schwarz erspart, denn: „Naldo hat uns mitgeteilt, dass sie sich für die nicht beabsichtigte, unterproportionale Tarifanpassungsrate beim SVT-Tarif mitverantwortlich sehen.“
Tatsächlich hatten die anwesenden Kapazitäten der Stadtwerke bei der Verkehrsbeiratssitzung am 12. Oktober 2004, Herr Prokurist Schwarz und der kaufmännische Direktor Wiebeke, ein neues Produkt der Stadtwerke, die „Tageskarte Solo (NEU an 01.01.2005)“ mit geplanten Einnahmen von 21 600 Euro zu den Summen der Preiserhöhungen addiert. Damit sind sie auf den Wert von 4,2 % Preiserhöhung oder 0,4 % über der Naldo-Preiserhöhung gekommen. In der Sitzung habe ich schon gesagt, dass maximal 3,6% herauskommen und zumindest mein Nebensitzer Schreiber (SPD) hat kapiert warum. Das Schwäbische Tagblatt hat natürlich treudoof die Sprachregelung der Stadtwerke übernommen und von 4,2 % berichtet.
In normalen Wirtschaftsbetrieben werden Prokuristen und kaufmännische Direktoren, die Umsatzerwartungen durch neue Produkte zu den Preiserhöhungsraten addieren, gefeuert. Anders bei der Stadt Tübingen. Deshalb mein Vorschlag für die nächste Elferrats (VBR)-Sitzung: Bei künftigen Preiserhöhungen von Naldo könnten die kaufmännischen Direktoren und Prokuristen ja einige neue Produkte erfinden und auf jede Preiserhöhung bei den alten Produkten verzichten. Sie kämen wegen der „komplexen Berechnungsschemata“ sicher auf eine Gesamtpreiserhöhung, die über der Naldo-Erhöhung läge.
13. 11. 2004
Anton Brenner
Hedsch dei Gosch g’halda, hedde dr Bosch b’halda. (schwäbische Überlieferung)
Mit Datum vom 11.11.04 verschickten die Stadtwerke Tübingen eine Mitteilung, nach der die tatsächliche „Tarifanpassungsrate“ (Euphemismus für Preiserhöhung) des Tübinger Stadtverkehrs 3,514 % betrage und damit 0,3 % unter der Naldo-Tariferhöhung liege.
In meiner Kreisecke vor zwei Wochen hatte ich geschrieben: „Der Kreis Tübingen war beteiligt an der Naldo-Fahrpreiserhöhung von 3,8 Prozent. So treibt man die Menschen von der Schiene auf die verstopften Straßen zurück. Die Stadt Tübingen wollte mit 4,7 Prozent noch eins draufsetzen. Da die städtischen Finanzgenies jedoch Schwierigkeiten mit Brutto und Netto haben und Äpfel und Birnen addieren, zählten sie die geplanten Einnahmen für ein neues Stadtverkehrsprodukt zu die Preissteigerungen. Und da alles ganz schnell gehen musste, um meinen Vertagungsantrag zu Fall zu bringen, landete die Stadt ungewollt mit 3,6 Prozent unter der Naldo-Preiserhöhung. Weiter so!“
Herr Schwarz von den Stadtwerken fabuliert dagegen im Schreiben vom 11.11. 04: „Um die Auswirkungen von Tarifanpassungen nach den neuesten Verträgen darzustellen und eine Durchschnittsrate errechnen zu können, sind zwischenzeitlich komplexe Berechnungsschemata mit Zwischenrechnungen notwendig. Aufgrund dieser Komplexität war zum Zeitpunkt der VBR-Sitzung weder naldo noch dem SVT bewusst, welche Auswirkungen durch eine Veränderung von Einzelpreisen im Gesamtgebilde entstehen werden.“
Die fällige Strafe für die Unterschreitung der Naldo-Tarife bleibt der Stadt Tübingen laut Schwarz erspart, denn: „Naldo hat uns mitgeteilt, dass sie sich für die nicht beabsichtigte, unterproportionale Tarifanpassungsrate beim SVT-Tarif mitverantwortlich sehen.“
Tatsächlich hatten die anwesenden Kapazitäten der Stadtwerke bei der Verkehrsbeiratssitzung am 12. Oktober 2004, Herr Prokurist Schwarz und der kaufmännische Direktor Wiebeke, ein neues Produkt der Stadtwerke, die „Tageskarte Solo (NEU an 01.01.2005)“ mit geplanten Einnahmen von 21 600 Euro zu den Summen der Preiserhöhungen addiert. Damit sind sie auf den Wert von 4,2 % Preiserhöhung oder 0,4 % über der Naldo-Preiserhöhung gekommen. In der Sitzung habe ich schon gesagt, dass maximal 3,6% herauskommen und zumindest mein Nebensitzer Schreiber (SPD) hat kapiert warum. Das Schwäbische Tagblatt hat natürlich treudoof die Sprachregelung der Stadtwerke übernommen und von 4,2 % berichtet.
In normalen Wirtschaftsbetrieben werden Prokuristen und kaufmännische Direktoren, die Umsatzerwartungen durch neue Produkte zu den Preiserhöhungsraten addieren, gefeuert. Anders bei der Stadt Tübingen. Deshalb mein Vorschlag für die nächste Elferrats (VBR)-Sitzung: Bei künftigen Preiserhöhungen von Naldo könnten die kaufmännischen Direktoren und Prokuristen ja einige neue Produkte erfinden und auf jede Preiserhöhung bei den alten Produkten verzichten. Sie kämen wegen der „komplexen Berechnungsschemata“ sicher auf eine Gesamtpreiserhöhung, die über der Naldo-Erhöhung läge.
13. 11. 2004
Anton Brenner
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Donnerstag, 11. November 2004
Fragen zur Versorgungssituation in WHO
tuel-pds, 22:41h
Stadtrat Gerhard Bialas, Weißdornweg 11, 72076 Tübingen
11.11.2004
Fragestunde Gemeinderat 15.11.04
Aus Sorge um die Versorgung der Bewohner von WHO hat sich eine Bürgerinitiative gebildet. In einem Flugblatt mit Unterschriftensammlung werden alle Verantwortlichen, vor allem auch der Stadt Tübingen aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass es auf WHO auch künftig einen Supermarkt mit Vollsortiment geben wird.
1) Was tut die Verwaltung, um zu helfen, dass diesem Anliegen Rechnung getragen wird?
Trifft es zu, dass der "Spar" zwar im Dezember kommt, aber höchstens bis Ende 2005 bleiben wird?
Was kann getan werden, damit dort künftig nicht ein einziger Discounter mit bekanntlich eingeschränktem Warenangebot dort den Markt beherrscht?
Trifft es zu, dass für einen Discounter ein dreistöckiges Parkhaus vor dem Hallenbad geplant ist?
Wird sich die Verwaltung dafür stark machen, dass auf WHO das Prinzip "Stadt der kurzen Wege" beibehalten wird und die Bewohner nicht gezwungen werden, außerhalb des Stadtteils ihre Versorgungsgüter des täglichen Bedarfs einzukaufen?
2) Wann und wo wird für WHO die Poststelle wieder eröffnet? Möglichst noch beizeiten vor Weihnachten?
11.11.2004
Fragestunde Gemeinderat 15.11.04
Aus Sorge um die Versorgung der Bewohner von WHO hat sich eine Bürgerinitiative gebildet. In einem Flugblatt mit Unterschriftensammlung werden alle Verantwortlichen, vor allem auch der Stadt Tübingen aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass es auf WHO auch künftig einen Supermarkt mit Vollsortiment geben wird.
1) Was tut die Verwaltung, um zu helfen, dass diesem Anliegen Rechnung getragen wird?
Trifft es zu, dass der "Spar" zwar im Dezember kommt, aber höchstens bis Ende 2005 bleiben wird?
Was kann getan werden, damit dort künftig nicht ein einziger Discounter mit bekanntlich eingeschränktem Warenangebot dort den Markt beherrscht?
Trifft es zu, dass für einen Discounter ein dreistöckiges Parkhaus vor dem Hallenbad geplant ist?
Wird sich die Verwaltung dafür stark machen, dass auf WHO das Prinzip "Stadt der kurzen Wege" beibehalten wird und die Bewohner nicht gezwungen werden, außerhalb des Stadtteils ihre Versorgungsgüter des täglichen Bedarfs einzukaufen?
2) Wann und wo wird für WHO die Poststelle wieder eröffnet? Möglichst noch beizeiten vor Weihnachten?
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