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Donnerstag, 18. November 2004
Brief an das Regierungspräsidium wegen Verstößen der Stadtverwaltung in der Gemeinderatssitzung
tuel-pds, 00:23h
An das Regierungspräsidium Tübingen
Herrn Regierungspräsident Hubert Wicker
Wahrnehmung der Rechtsaufsicht
wegen grober Verstöße der Stadtverwaltung in der Gemeinderatssitzung vom 15. 11. 2004
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
wir bitten Sie, folgende Vorfälle zu untersuchen und die Oberbürgermeisterin der Stadt Tübingen, Frau Russ-Scherer, über die Unrechtmäßigkeiten zu belehren.
1. Die Oberbürgermeisterin hat über unseren Antrag zum Tagesordnungspunkt 20 „Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“ nicht abstimmen lassen, mit der Begründung, es handle sich dabei nur um eine Negation der Verwaltungsvorlage 278a/2004. Tatsächlich fußt unser Antrag 278b/2004 auf dem ursprünglichen Verwaltungsantrag 278/2004 vom 28.09.2004. Wir wollten ausdrücklich in der neuen Verwaltungsvorlage 278a/2004 vom 08.11.2004 die Position der alten Verwaltungsvorlage als Entscheidungsvariante mit aufgenommen haben. Die von der Verwaltung vorgelegt Varianten waren einseitig und legten nur eine Entscheidungsmöglichkeit nahe.
Anlagen: 278 / 2004 http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/1568_10680.html
278a / 2004 http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/1568_10680.html
278b / 2004 http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/1568_10680.html
2. Der völlige Sinneswandel in der Verwaltungsvorlage 278a / 2004 gegenüber der Vorlage 278 / 2004 kam auch zustande, um ein zurückliegendes falsches Verwaltungshandeln zu vertuschen. Die Stadt tätigte ohne Gemeinderatsbeschluss Aushubarbeiten für das Projekt „Solidarité“ der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“ in Höhe von 20.762,06 €. Dies geschah entweder in der Meinung, dass es keine Probleme mit der Finanzierung und der Beschlussfassung geben werde, oder um Fakten zu schaffen und eine alternative Beschlussfassung auszuhebeln. In der Vorlage 194 / 2004 vom 01.07.2004 heißt es nach einer kuriosen Begründung: „Der Betrag wird über den Kaufvertrag für das Grundstück wieder vereinnahmt.“ Auf den Zusammenhang der plötzlich befürworteten Bürgschaft in Höhe von 426 000 € mit den sonst verfallenden illegalen Vorleistungen in Höhe von 20.762,06 € wurde weder in der Vorlage 278/2004 noch in der Vorlage 278a/2004 noch mündlich hingewiesen. Der Gemeinderat wurde wissentlich getäuscht.
Anlage: 194 / 2004 http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/2004_194.pdf
3. Der Beschluss des Gemeinderats über die Bürgschaft wurde nach 22.30 Uhr gefasst, obwohl vereinbart ist, dass Gemeinderatssitzungen längstens bis 22.30 Uhr gehen. Um den Beschluss noch durchzupeitschen, wurde die Beratung anderer Tagesordnungspunkte massiv behindert.
Frau Stadträtin Strasdeit durfte die Position der TÜL/PDS-Fraktion zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13 „Kommunalisierung der Landeszuschüsse für Kindertagesstätten“ nicht vortragen. Die Oberbürgermeisterin begründete dies damit, Stadträtin Strasdeit habe schon gesprochen, da sie ihren Änderungsantrag vorstellte. Es muss jedoch das Recht geben, vor der Abstimmung wie die anderen Fraktionen zu den weiteren Anträgen zu sprechen und das Abstimmungsverhalten zu begründen.
Der Tagesordnungspunkt 17 „Bebauungsplanänderung Schelmen, Weilheim; Behandlung der Anregungen, Satzungsbeschluss“ wurde gestrichen, obwohl die Abstimmung darüber Voraussetzung für den folgenden Tagesordnungspunkt 18 „Bildung eines Vermittlungsausschusses in der Angelegenheit Bebauungsplanänderung Schelmen Weilheim“ war. Man kann keinen Vermittlungsausschuss des neuen Gemeinderats zu einem Punkt bilden, zu dem der neue Gemeinderat überhaupt keine abweichende Position gegenüber dem Ortschaftsrat Weilheim bezogen hat. Die Abstimmung über den abgesetzten Tagesordnungspunkt 17 hätte ja im neu zusammengesetzten Gemeinderat so ausgehen können, dass überhaupt kein Vermittlungsausschuss nötig geworden wäre.
4. Wir beantragen, der Stadt keine Sondergenehmigung für die Gewährung einer Bürgschaft für die „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“ zu geben. Keine Aufgabe der Stadt wird durch die Bürgschaft wirkungsvoller und wirtschaftlicher erfüllt. Im Gegenteil. Der Schlendrian der Stadt, ohne Beschluss des Stadtrats für 20.762,06 € schon Vorleistungen für ein Projekt zu erbringen, würde belohnt. Bei einem projektierten Mietpreis von 7 Euro kann nicht die Rede davon sein, dass eine soziale Aufgabe der Stadt wirkungsvoller oder wirtschaftlicher erfüllt würde. Außerdem hält sich das Risiko nicht in tragbaren Grenzen. Die Angaben der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“ sind unvollständig und widersprüchlich, wie dies der UFW/WUT-Fraktionsvorsitzende und ehemalige Volksbank-Direktor Kurt Friesch in der Sitzung vom 15.11.2004 ausgeführt hat (siehe Protokoll). Von einer dauernden Leistungsfähigkeit der „Genossenschaft“kann auch nicht gesprochen werden. Sie ist im Gegenteil von weiteren Gefälligkeits-Bürgschaften abhängig und hat keinerlei Reserven, um einer Insolvenz bei geringsten Schwierigkeiten zu entgehen.
Dass die Verwaltungsspitze der Stadt Tübingen demokratische Spielregeln grob missachtet und bricht, um einen ihr genehmen Beschluss herbeizuführen bzw. von den eigenen Leichen im Keller abzulenken, erinnert an vor- und undemokratische Zustände, wie sie im Tübinger Rathaus auch schon geherrscht haben.
Das ist nicht hinzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Brenner
(für die Fraktion der Tübinger Linken / PDS)
Herrn Regierungspräsident Hubert Wicker
Wahrnehmung der Rechtsaufsicht
wegen grober Verstöße der Stadtverwaltung in der Gemeinderatssitzung vom 15. 11. 2004
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
wir bitten Sie, folgende Vorfälle zu untersuchen und die Oberbürgermeisterin der Stadt Tübingen, Frau Russ-Scherer, über die Unrechtmäßigkeiten zu belehren.
1. Die Oberbürgermeisterin hat über unseren Antrag zum Tagesordnungspunkt 20 „Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“ nicht abstimmen lassen, mit der Begründung, es handle sich dabei nur um eine Negation der Verwaltungsvorlage 278a/2004. Tatsächlich fußt unser Antrag 278b/2004 auf dem ursprünglichen Verwaltungsantrag 278/2004 vom 28.09.2004. Wir wollten ausdrücklich in der neuen Verwaltungsvorlage 278a/2004 vom 08.11.2004 die Position der alten Verwaltungsvorlage als Entscheidungsvariante mit aufgenommen haben. Die von der Verwaltung vorgelegt Varianten waren einseitig und legten nur eine Entscheidungsmöglichkeit nahe.
Anlagen: 278 / 2004 http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/1568_10680.html
278a / 2004 http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/1568_10680.html
278b / 2004 http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/1568_10680.html
2. Der völlige Sinneswandel in der Verwaltungsvorlage 278a / 2004 gegenüber der Vorlage 278 / 2004 kam auch zustande, um ein zurückliegendes falsches Verwaltungshandeln zu vertuschen. Die Stadt tätigte ohne Gemeinderatsbeschluss Aushubarbeiten für das Projekt „Solidarité“ der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“ in Höhe von 20.762,06 €. Dies geschah entweder in der Meinung, dass es keine Probleme mit der Finanzierung und der Beschlussfassung geben werde, oder um Fakten zu schaffen und eine alternative Beschlussfassung auszuhebeln. In der Vorlage 194 / 2004 vom 01.07.2004 heißt es nach einer kuriosen Begründung: „Der Betrag wird über den Kaufvertrag für das Grundstück wieder vereinnahmt.“ Auf den Zusammenhang der plötzlich befürworteten Bürgschaft in Höhe von 426 000 € mit den sonst verfallenden illegalen Vorleistungen in Höhe von 20.762,06 € wurde weder in der Vorlage 278/2004 noch in der Vorlage 278a/2004 noch mündlich hingewiesen. Der Gemeinderat wurde wissentlich getäuscht.
Anlage: 194 / 2004 http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/2004_194.pdf
3. Der Beschluss des Gemeinderats über die Bürgschaft wurde nach 22.30 Uhr gefasst, obwohl vereinbart ist, dass Gemeinderatssitzungen längstens bis 22.30 Uhr gehen. Um den Beschluss noch durchzupeitschen, wurde die Beratung anderer Tagesordnungspunkte massiv behindert.
Frau Stadträtin Strasdeit durfte die Position der TÜL/PDS-Fraktion zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13 „Kommunalisierung der Landeszuschüsse für Kindertagesstätten“ nicht vortragen. Die Oberbürgermeisterin begründete dies damit, Stadträtin Strasdeit habe schon gesprochen, da sie ihren Änderungsantrag vorstellte. Es muss jedoch das Recht geben, vor der Abstimmung wie die anderen Fraktionen zu den weiteren Anträgen zu sprechen und das Abstimmungsverhalten zu begründen.
Der Tagesordnungspunkt 17 „Bebauungsplanänderung Schelmen, Weilheim; Behandlung der Anregungen, Satzungsbeschluss“ wurde gestrichen, obwohl die Abstimmung darüber Voraussetzung für den folgenden Tagesordnungspunkt 18 „Bildung eines Vermittlungsausschusses in der Angelegenheit Bebauungsplanänderung Schelmen Weilheim“ war. Man kann keinen Vermittlungsausschuss des neuen Gemeinderats zu einem Punkt bilden, zu dem der neue Gemeinderat überhaupt keine abweichende Position gegenüber dem Ortschaftsrat Weilheim bezogen hat. Die Abstimmung über den abgesetzten Tagesordnungspunkt 17 hätte ja im neu zusammengesetzten Gemeinderat so ausgehen können, dass überhaupt kein Vermittlungsausschuss nötig geworden wäre.
4. Wir beantragen, der Stadt keine Sondergenehmigung für die Gewährung einer Bürgschaft für die „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“ zu geben. Keine Aufgabe der Stadt wird durch die Bürgschaft wirkungsvoller und wirtschaftlicher erfüllt. Im Gegenteil. Der Schlendrian der Stadt, ohne Beschluss des Stadtrats für 20.762,06 € schon Vorleistungen für ein Projekt zu erbringen, würde belohnt. Bei einem projektierten Mietpreis von 7 Euro kann nicht die Rede davon sein, dass eine soziale Aufgabe der Stadt wirkungsvoller oder wirtschaftlicher erfüllt würde. Außerdem hält sich das Risiko nicht in tragbaren Grenzen. Die Angaben der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“ sind unvollständig und widersprüchlich, wie dies der UFW/WUT-Fraktionsvorsitzende und ehemalige Volksbank-Direktor Kurt Friesch in der Sitzung vom 15.11.2004 ausgeführt hat (siehe Protokoll). Von einer dauernden Leistungsfähigkeit der „Genossenschaft“kann auch nicht gesprochen werden. Sie ist im Gegenteil von weiteren Gefälligkeits-Bürgschaften abhängig und hat keinerlei Reserven, um einer Insolvenz bei geringsten Schwierigkeiten zu entgehen.
Dass die Verwaltungsspitze der Stadt Tübingen demokratische Spielregeln grob missachtet und bricht, um einen ihr genehmen Beschluss herbeizuführen bzw. von den eigenen Leichen im Keller abzulenken, erinnert an vor- und undemokratische Zustände, wie sie im Tübinger Rathaus auch schon geherrscht haben.
Das ist nicht hinzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Brenner
(für die Fraktion der Tübinger Linken / PDS)
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Dienstag, 16. November 2004
Antrag: Keine Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“
tuel-pds, 02:26h
Gemeinderatssitzung am 15. November 2004.
Ergänzungsantrag zur Vorlage 278a/2004 betreff:
Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der
„Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“
Im Punkt 3. Lösungsvarianten wird eingefügt:
e. Die Stadt Tübingen übernimmt nur Bürgschaften für Unternehmen, an denen sie maßgeblich beteiligt ist. Eine Bürgschaftsübernahme im Fall der Wohngenossenschaft „Pro gemeinsam bauen und leben“ schafft einen Präzedenzfall und führt zu nicht verantwortbaren Risiken für die Stadt.
Begründung:
1. Das Objekt hat nach der Ertragsbewertung der Lakra nur einen Beleihungswert von 360 000 Euro. Da die „Genossenschaft“ nur 180 000 Euro Eigenmittel einbringen kann, soll die Stadt Tübingen die Finanzierungslücke von 426 000 Euro mit einer Bürgschaft schließen. Bei dem Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2003, das Baugrundstück an das Wohnprojekt Solidarité zu verkaufen, war keine Rede von einer notwendigen Bürgschaft der Stadt. Die Stadt ist also schon bei der Baugrundstücksvergabe getäuscht worden.
2. Die Stadt hat keinen Vollstreckungsschutz nach § 127 GemO. Bei Insolvenz der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ kann die Stadt die Gesamtsumme von 426 000 Euro verlieren, - auch wenn das Tübinger Projekt die Insolvenz nicht mit verursacht. Das Risiko würde nur gemindert, wenn für das Tübinger Projekt eine eigenständige Firma gegründet würde. Offensichtlich braucht jedoch die Genossenschaft die Tübinger Bürgschaftszusage zur Absicherung anderer und weiterer Projekte. Grundsätzlich darf die Stadt nach § 88 Abs. 1 GemO keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter bestellen, schon gar nicht für bürgschaftsfinanzierte Projekte nach dem Schneeballsystem. Wenn die Aufsichtsbehörde gefälligkeitshalber eine Ausnahmegenehmigung erteilt, beseitigt dies nicht das „Gschmäckle“, das dieser Bürgschaft anhaftet.
3. Als Argument für die Bürgschaftswürdigkeit der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ wurde seitens der Tübinger Stadtverwaltung vorgebracht, Vertreter der Stuttgarter SPD, Grünen und CDU säßen im Aufsichtsrat der Genossenschaft. Das gibt dem Ganzen den Geschmack einer Amigo-Affaire. Nachdem dieses parteipolitische Argument gefallen ist, verbietet sich eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Tübingen erst recht.
4. „Die Tatsache, dass die Immobilienspezialisten der L-Bank davon ausgehen, dass nur 37% des ursprünglichen Werts im Liquidationsfall sicher erzielt werden können, ist ein Indiz dafür, dass es ein relevantes Verwertungsrisiko im Insolvenzfall gibt.“ Dieser Satz aus der Verwaltungsvorlage 278/2004, der in der Vorlage 278a/2004 nicht mehr auftaucht, wiegt schwerer als die nachgeschobenen Mutmaßungen über Risikominimierungen und die Hinweise auf Schludrigkeiten (andere machen es ja auch so) anderer Städte. Der Bürgschafts-Fälligkeits-Fall des SPD-Parteigenossen Deyle in Stuttgart dürfte ja noch bekannt sein.
5. Die Argumentation, nur so könnten noch Sozialwohnungen gefördert werden, entlarvt sich als pure Heuchelei, wenn die Stadt gleichzeitig den Verkauf von Billigwohnungen seitens der städtischen GWG betreibt.
Fraktion der Tübinger Linken / PDS
Anton Brenner
Ergänzungsantrag zur Vorlage 278a/2004 betreff:
Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der
„Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft eG“
Im Punkt 3. Lösungsvarianten wird eingefügt:
e. Die Stadt Tübingen übernimmt nur Bürgschaften für Unternehmen, an denen sie maßgeblich beteiligt ist. Eine Bürgschaftsübernahme im Fall der Wohngenossenschaft „Pro gemeinsam bauen und leben“ schafft einen Präzedenzfall und führt zu nicht verantwortbaren Risiken für die Stadt.
Begründung:
1. Das Objekt hat nach der Ertragsbewertung der Lakra nur einen Beleihungswert von 360 000 Euro. Da die „Genossenschaft“ nur 180 000 Euro Eigenmittel einbringen kann, soll die Stadt Tübingen die Finanzierungslücke von 426 000 Euro mit einer Bürgschaft schließen. Bei dem Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2003, das Baugrundstück an das Wohnprojekt Solidarité zu verkaufen, war keine Rede von einer notwendigen Bürgschaft der Stadt. Die Stadt ist also schon bei der Baugrundstücksvergabe getäuscht worden.
2. Die Stadt hat keinen Vollstreckungsschutz nach § 127 GemO. Bei Insolvenz der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ kann die Stadt die Gesamtsumme von 426 000 Euro verlieren, - auch wenn das Tübinger Projekt die Insolvenz nicht mit verursacht. Das Risiko würde nur gemindert, wenn für das Tübinger Projekt eine eigenständige Firma gegründet würde. Offensichtlich braucht jedoch die Genossenschaft die Tübinger Bürgschaftszusage zur Absicherung anderer und weiterer Projekte. Grundsätzlich darf die Stadt nach § 88 Abs. 1 GemO keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter bestellen, schon gar nicht für bürgschaftsfinanzierte Projekte nach dem Schneeballsystem. Wenn die Aufsichtsbehörde gefälligkeitshalber eine Ausnahmegenehmigung erteilt, beseitigt dies nicht das „Gschmäckle“, das dieser Bürgschaft anhaftet.
3. Als Argument für die Bürgschaftswürdigkeit der „Pro gemeinsam bauen und leben Wohngenossenschaft e.G.“ wurde seitens der Tübinger Stadtverwaltung vorgebracht, Vertreter der Stuttgarter SPD, Grünen und CDU säßen im Aufsichtsrat der Genossenschaft. Das gibt dem Ganzen den Geschmack einer Amigo-Affaire. Nachdem dieses parteipolitische Argument gefallen ist, verbietet sich eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Tübingen erst recht.
4. „Die Tatsache, dass die Immobilienspezialisten der L-Bank davon ausgehen, dass nur 37% des ursprünglichen Werts im Liquidationsfall sicher erzielt werden können, ist ein Indiz dafür, dass es ein relevantes Verwertungsrisiko im Insolvenzfall gibt.“ Dieser Satz aus der Verwaltungsvorlage 278/2004, der in der Vorlage 278a/2004 nicht mehr auftaucht, wiegt schwerer als die nachgeschobenen Mutmaßungen über Risikominimierungen und die Hinweise auf Schludrigkeiten (andere machen es ja auch so) anderer Städte. Der Bürgschafts-Fälligkeits-Fall des SPD-Parteigenossen Deyle in Stuttgart dürfte ja noch bekannt sein.
5. Die Argumentation, nur so könnten noch Sozialwohnungen gefördert werden, entlarvt sich als pure Heuchelei, wenn die Stadt gleichzeitig den Verkauf von Billigwohnungen seitens der städtischen GWG betreibt.
Fraktion der Tübinger Linken / PDS
Anton Brenner
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Montag, 15. November 2004
Anton Brenner: Zur neuesten Verlautbarung des Elferrats der Stadtwerke Tübingen
tuel-pds, 01:09h
Si tacuisses, philosophus mansisses. (nach Boethius)
Hedsch dei Gosch g’halda, hedde dr Bosch b’halda. (schwäbische Überlieferung)
Mit Datum vom 11.11.04 verschickten die Stadtwerke Tübingen eine Mitteilung, nach der die tatsächliche „Tarifanpassungsrate“ (Euphemismus für Preiserhöhung) des Tübinger Stadtverkehrs 3,514 % betrage und damit 0,3 % unter der Naldo-Tariferhöhung liege.
In meiner Kreisecke vor zwei Wochen hatte ich geschrieben: „Der Kreis Tübingen war beteiligt an der Naldo-Fahrpreiserhöhung von 3,8 Prozent. So treibt man die Menschen von der Schiene auf die verstopften Straßen zurück. Die Stadt Tübingen wollte mit 4,7 Prozent noch eins draufsetzen. Da die städtischen Finanzgenies jedoch Schwierigkeiten mit Brutto und Netto haben und Äpfel und Birnen addieren, zählten sie die geplanten Einnahmen für ein neues Stadtverkehrsprodukt zu die Preissteigerungen. Und da alles ganz schnell gehen musste, um meinen Vertagungsantrag zu Fall zu bringen, landete die Stadt ungewollt mit 3,6 Prozent unter der Naldo-Preiserhöhung. Weiter so!“
Herr Schwarz von den Stadtwerken fabuliert dagegen im Schreiben vom 11.11. 04: „Um die Auswirkungen von Tarifanpassungen nach den neuesten Verträgen darzustellen und eine Durchschnittsrate errechnen zu können, sind zwischenzeitlich komplexe Berechnungsschemata mit Zwischenrechnungen notwendig. Aufgrund dieser Komplexität war zum Zeitpunkt der VBR-Sitzung weder naldo noch dem SVT bewusst, welche Auswirkungen durch eine Veränderung von Einzelpreisen im Gesamtgebilde entstehen werden.“
Die fällige Strafe für die Unterschreitung der Naldo-Tarife bleibt der Stadt Tübingen laut Schwarz erspart, denn: „Naldo hat uns mitgeteilt, dass sie sich für die nicht beabsichtigte, unterproportionale Tarifanpassungsrate beim SVT-Tarif mitverantwortlich sehen.“
Tatsächlich hatten die anwesenden Kapazitäten der Stadtwerke bei der Verkehrsbeiratssitzung am 12. Oktober 2004, Herr Prokurist Schwarz und der kaufmännische Direktor Wiebeke, ein neues Produkt der Stadtwerke, die „Tageskarte Solo (NEU an 01.01.2005)“ mit geplanten Einnahmen von 21 600 Euro zu den Summen der Preiserhöhungen addiert. Damit sind sie auf den Wert von 4,2 % Preiserhöhung oder 0,4 % über der Naldo-Preiserhöhung gekommen. In der Sitzung habe ich schon gesagt, dass maximal 3,6% herauskommen und zumindest mein Nebensitzer Schreiber (SPD) hat kapiert warum. Das Schwäbische Tagblatt hat natürlich treudoof die Sprachregelung der Stadtwerke übernommen und von 4,2 % berichtet.
In normalen Wirtschaftsbetrieben werden Prokuristen und kaufmännische Direktoren, die Umsatzerwartungen durch neue Produkte zu den Preiserhöhungsraten addieren, gefeuert. Anders bei der Stadt Tübingen. Deshalb mein Vorschlag für die nächste Elferrats (VBR)-Sitzung: Bei künftigen Preiserhöhungen von Naldo könnten die kaufmännischen Direktoren und Prokuristen ja einige neue Produkte erfinden und auf jede Preiserhöhung bei den alten Produkten verzichten. Sie kämen wegen der „komplexen Berechnungsschemata“ sicher auf eine Gesamtpreiserhöhung, die über der Naldo-Erhöhung läge.
13. 11. 2004
Anton Brenner
Hedsch dei Gosch g’halda, hedde dr Bosch b’halda. (schwäbische Überlieferung)
Mit Datum vom 11.11.04 verschickten die Stadtwerke Tübingen eine Mitteilung, nach der die tatsächliche „Tarifanpassungsrate“ (Euphemismus für Preiserhöhung) des Tübinger Stadtverkehrs 3,514 % betrage und damit 0,3 % unter der Naldo-Tariferhöhung liege.
In meiner Kreisecke vor zwei Wochen hatte ich geschrieben: „Der Kreis Tübingen war beteiligt an der Naldo-Fahrpreiserhöhung von 3,8 Prozent. So treibt man die Menschen von der Schiene auf die verstopften Straßen zurück. Die Stadt Tübingen wollte mit 4,7 Prozent noch eins draufsetzen. Da die städtischen Finanzgenies jedoch Schwierigkeiten mit Brutto und Netto haben und Äpfel und Birnen addieren, zählten sie die geplanten Einnahmen für ein neues Stadtverkehrsprodukt zu die Preissteigerungen. Und da alles ganz schnell gehen musste, um meinen Vertagungsantrag zu Fall zu bringen, landete die Stadt ungewollt mit 3,6 Prozent unter der Naldo-Preiserhöhung. Weiter so!“
Herr Schwarz von den Stadtwerken fabuliert dagegen im Schreiben vom 11.11. 04: „Um die Auswirkungen von Tarifanpassungen nach den neuesten Verträgen darzustellen und eine Durchschnittsrate errechnen zu können, sind zwischenzeitlich komplexe Berechnungsschemata mit Zwischenrechnungen notwendig. Aufgrund dieser Komplexität war zum Zeitpunkt der VBR-Sitzung weder naldo noch dem SVT bewusst, welche Auswirkungen durch eine Veränderung von Einzelpreisen im Gesamtgebilde entstehen werden.“
Die fällige Strafe für die Unterschreitung der Naldo-Tarife bleibt der Stadt Tübingen laut Schwarz erspart, denn: „Naldo hat uns mitgeteilt, dass sie sich für die nicht beabsichtigte, unterproportionale Tarifanpassungsrate beim SVT-Tarif mitverantwortlich sehen.“
Tatsächlich hatten die anwesenden Kapazitäten der Stadtwerke bei der Verkehrsbeiratssitzung am 12. Oktober 2004, Herr Prokurist Schwarz und der kaufmännische Direktor Wiebeke, ein neues Produkt der Stadtwerke, die „Tageskarte Solo (NEU an 01.01.2005)“ mit geplanten Einnahmen von 21 600 Euro zu den Summen der Preiserhöhungen addiert. Damit sind sie auf den Wert von 4,2 % Preiserhöhung oder 0,4 % über der Naldo-Preiserhöhung gekommen. In der Sitzung habe ich schon gesagt, dass maximal 3,6% herauskommen und zumindest mein Nebensitzer Schreiber (SPD) hat kapiert warum. Das Schwäbische Tagblatt hat natürlich treudoof die Sprachregelung der Stadtwerke übernommen und von 4,2 % berichtet.
In normalen Wirtschaftsbetrieben werden Prokuristen und kaufmännische Direktoren, die Umsatzerwartungen durch neue Produkte zu den Preiserhöhungsraten addieren, gefeuert. Anders bei der Stadt Tübingen. Deshalb mein Vorschlag für die nächste Elferrats (VBR)-Sitzung: Bei künftigen Preiserhöhungen von Naldo könnten die kaufmännischen Direktoren und Prokuristen ja einige neue Produkte erfinden und auf jede Preiserhöhung bei den alten Produkten verzichten. Sie kämen wegen der „komplexen Berechnungsschemata“ sicher auf eine Gesamtpreiserhöhung, die über der Naldo-Erhöhung läge.
13. 11. 2004
Anton Brenner
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